enn Sie Grundsicherungsgeld (vormals Bürgergeld / Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) erhalten, können Sie sogenannte kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Ihnen dabei helfen, wieder zu arbeiten.
Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie unterstützen durch
Bei der Schuldnerberatung bekommen Sie Hilfe bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse sowie bei der Tilgung Ihrer Schulden, um die Bedingungen für Ihre berufliche Eingliederung zu verbessern.
Die psychosoziale Betreuung ist möglich, wenn Sie bei seelischen Problemen oder Krisensituationen Unterstützung benötigen, damit Sie wieder arbeiten können.
Die Suchtberatung bietet Ihnen unabhängig von der Art oder Schwere der Sucht eine Unterstützung an. Sie werden beraten über
Außerdem können Sie bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten unterstützt werden.
Wenn Sie wegen der Betreuung von Angehörigen nicht arbeiten können, kann Sie das Jobcenter unterstützen, beispielsweise bei
Bei der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen kann Ihr zuständiges Jobcenter eine Unterstützung durch Dritte organisieren, sodass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Beachten Sie, dass Sie die Leistungen bei dem Jobcenter beantragen müssen, bevor die Kosten für die Kinderbetreuung oder häusliche Pflege von Angehörigen entstehen. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen haben. Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter.
Wettinerstraße 64
08280
Aue-Bad Schlema
Telefon
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Standorte mit Rufnummern und Erreichbarkeit der Bürgertelefone
Annaberg-Buchholz
| Marienberg
|
Wenn Sie kommunale Eingliederungsleistungen persönlich beantragen wollen:
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter
Besprechen Sie, ob eine kommunale Eingliederungsleistung möglich ist und welche Unterstützungsleistungen Ihnen angeboten werden können.
Sind kommunale Eingliederungsleistungen möglich, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihr zuständiges Jobcenter zurück.
Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Sie beziehen Grundsicherungsgeld.
Sie benötigen entweder
Schuldnerberatung,
psychosoziale Beratung oder
Suchtberatung
oder nachweislich Unterstützung bei
der Betreuung von minderjährigen Kindern,
Kindern mit Behinderung oder
bei der häuslichen Pflege von Angehörigen.
Sie benötigen diese kommunale Leistung, um wieder arbeiten zu können.
Ob und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
keine
Hinweis: Sie können die Leistungen erst in Anspruch nehmen, wenn Ihnen in einem Bescheid bestätigt wird, dass die Kosten übernommen werden.
keine
§ 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Kommunale Eingliederungsleistungen
Informationen zur Beratung, Vermittlung und Eingliederungsleistungen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Informationen zu Kommunalen Eingliederungsleistungen
Sozialplattform NRW/Bund
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 01.07.2026
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