Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und die Gefahr besteht, dass Sie wegen Mietschulden Ihre Wohnung verlieren, kann das zuständige kommunale Jobcenter in bestimmten Fällen auf Antrag Ihre Schulden übernehmen. Diese Unterstützung erhalten Sie in der Regel in Form eines Darlehens. In Ausnahmefällen bekommen Sie vom Jobcenter eine Beihilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Damit Sie diese Unterstützung erhalten, wird unter anderem vorausgesetzt, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der geprüft wird, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind.
Grundsätzlich können immer nur tatsächliche Kosten übernommen werden, es werden also keine Pauschalbeträge bewilligt. Die zuständige Stelle prüft dabei, ob die Kosten Ihrer Unterkunft nach den geltenden Richtwerten angemessen sind und ob wegen Besonderheiten im Einzelfall von den Richtwerten abgewichen werden muss.
Die Richtwerte sind höher, je mehr Personen miteinander in einer Unterkunft zusammen wohnen und füreinander sorgen. Das nennt man Bedarfsgemeinschaft. Eine Bedarfsgemeinschaft meint, dass die Personen nicht nur zusammenleben, sondern auch Lebensmittel und Sachen füreinander bezahlen. Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen:
Wenn Sie älter als 25 Jahre alt sind, Bürgergeld bekommen und mit Verwandten oder Verschwägerten in einer Wohnung zusammenleben leben (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffe, Nichten oder Geschwister über 25 Jahren, mit eigenen Kindern und Pflegekindern, die älter als 25 Jahre sind) und zusammen wirtschaften, sind sie eine Haushaltsgemeinschaft. Das heißt, sie teilen sich zum Beispiel die Kosten für Miete, Lebensmittel und andere Haushaltsausgaben.
Wenn Personen keine Bedarfsgemeinschaft bilden, aber in einer Haushaltsgemeinschaft leben, wird das zuständige Jobcenter bei der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nur den Mietanteil für jede Bewohnerin und jeden Bewohner berücksichtigen. Das bedeutet, dass die Kosten für die Unterkunft durch alle Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt werden.
Wenn Ihr kommunales Jobcenter zu der Einschätzung kommt, dass Sie das Geld für etwas anderes als den Ausgleich Ihrer Mietschulden verwenden werden, erfolgt die Zahlung direkt an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
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Annaberg-Buchholz
| Marienberg
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Formulierene Sie eine schirftlichen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen.
Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Sie erhalten einen Bescheid.
Falls die Mitrückstände übernommen werden, erhält der Vermieter in der Regel die Zahlung direkt von der zuständigen Stelle.
Die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft sind angemessen.
Es droht Wohnungslosigkeit, weil die Vermieterin oder der Vermieter wegen Mietschulden gekündigt hat.
Durch die Nachzahlung der Mietschulden kann die Kündigung noch unwirksam gemacht werden.
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt.
Es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch eine Vereinbarung einer Ratenzahlung mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter.
Zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers.
Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
aktuelle Forderungsaufstellung oder Mietkontoauszug
Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage
Mietvertrag oder Mietbescheinigung
Nebenkostenabrechnung
Einkommensnachweis aller im Haushalt lebender Menschen der letzten 3 Monate, zum Beispiel
Lohnabrechnungen
Jobcenterbescheid
Einkommen der Kinder
Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel
Telefonkosten
Versicherungen
Busticket
Kontoauszüge der letzten 3 Monate
gegebenenfalls Nachweise von Schuldverpflichtungen, zum Beispiel
Ratenzahlung
Kreditverträge
gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters, einer Bank oder der missglückten Energieabwendungsvereinbarung mit dem Energieversorger
gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung
gegebenenfalls weitere Nachweise
keine
Die Regelung SGB II bringt zum Ausdruck, dass Leistungen nach dem SGB II nur der Sicherung des gegenwärtigen Lebensunterhalts beziehungsweise sonstigen gegenwärtigen Zwecken dienen sollen. Für Sie bedeutet das: Wenn Sie mit der Miete in Rückstand geraten, müssen Sie schnellstmöglich den Antrag stellen.
keine
§ 22 Sozialgesezubuch Zweites Buch (SGB II) – Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Übernahme von Mietrückständen für Beziehende von Leistungen nach SGB II (über das Jobcenter)
Sozialplattform des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Freigabevermerk
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). 26.06.2025