Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage neu errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Sie können für dieses Vorhaben einen Vorbescheid beantragen, um eine Entscheidung über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage vor der Beantragung der Genehmigung zu erlangen.
Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
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Die Entscheidung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).
Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
Ist der Antrag vollständig und hat die Behörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung des Vorbescheids von Bedeutung sind, so hat die Behörde darüber zu entscheiden.
Der Bescheid wird schriftlich oder elektronisch zugestellt.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Sie wollen eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz neu errichten und betreiben.
Über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage soll vor dem Genehmigungsverfahren entschieden werden.
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides darlegen.
erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
Erläuterungen zur Anlage
sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Sie müssen den Antrag auf Vorbescheid vor dem Genehmigungsantrag stellen.
§ 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Vorbescheid
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 54 Tarifstelle 1.5
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 18.10.2024