Sie wollen Waffen oder Munition über die Grenze aus Deutschland ausführen, nach Deutschland einführen oder durch Deutschland durchführen? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.
– aus Deutschland (Ausfuhr), nach Deutschland (Einfuhr), durch Deutschland (Durchfuhr) –
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen oder Munition mit dem Ziel des dauerhaften Verbleibs oder Besitzwechsels aus Deutschland ins Ausland ausführen, nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann vom Empfänger, dem Versender oder einem Transporteur (auch gewerblicher Spediteur) beantragt werden.
Beim Verbringen von Waffen oder Munition innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island erteilen die zuständigen Behörden des Ziel-Staates und des Entsende-Staates entsprechende Erlaubnisse. Sie müssen deshalb die entsprechenden Einfuhr- bzw. Ausfuhrgenehmigungen einholen oder glaubhaft versichern, dass Sie keine solche Genehmigung benötigen.
Verbringen Sie Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise außerhalb der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands, benötigen Sie keine waffenrechtliche Erlaubnis. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor einer Ausfuhr in solche Staaten umfassend eigenständig darüber informieren, ob Sie andere rechtliche Bestimmungen, wie zum Beispiel das Außenwirtschaftsrecht (AWG) oder Gesetze dieses Staates, beachten müssen.
Bei allen Arten des Verbringens (Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr) muss der sichere Transport der Waffen oder Munition gewährleistet sein, das heißt der Transporteur muss grundsätzlich Inhaber einer entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnis sein (zum Beispiel gewerbsmäßige Waffenhersteller oder Waffenhändler). Es ist auch möglich, dass Empfänger oder Versender den Transport selbst vornehmen. Beauftragen Sie einen Spediteur mit dem Transport der Waffen, so benötigt dieser ausnahmsweise keine waffenrechtliche Erlaubnis.
Bei der Einfuhr von Waffen und Munition benötigt der Empfänger zudem eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte – WBK) der betreffenden Waffen.
– aus Deutschland, nach Deutschland, durch Deutschland –
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen oder Munition nur vorübergehend ohne Besitzwechsel auf einer Reise über die Grenze bringen, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann für die Dauer von bis zu einem Jahr für einen oder mehrere Mitnahmevorgänge erteilt werden.
Um Waffen nach Deutschland mitnehmen zu dürfen, müssen Sie Ihr Bedürfnis, Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung und Sachkunde nachweisen. Wenn Sie Bürgerin/Bürger eines EU-Mitgliedstaats sowie der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens und Islands sind, reicht als Nachweis der Europäische Feuerwaffenpass. Als Bürgerin/Bürger aus einem Drittstaat können Sie die Nachweise durch aussagekräftige amtliche Dokumente Ihres Heimatlandes mit deutscher Übersetzung erbringen. Können Sie als Bürgerin/Bürger aus einem Drittstaat bei der Antragstellung keine Angaben zu Waffen und Munition machen, müssen Sie dies spätestens bei der Einreise nachholen.
Sie müssen immer den Grund angeben, warum Sie Waffen und Munition nach Deutschland vorübergehend mitnehmen wollen, zum Beispiel eine Einladung zur Jagd, zu einem Schießsportwettkampf oder zu einer Brauchtumsveranstaltung.
Stellen Sie den Antrag beispielsweise für eine Schießsportmannschaft, können Sie die Namen aller Teilnehmenden auf einem gesonderten Blatt angeben und dem Antrag beilegen. Die Erlaubnis wird dann für alle Antragstellenden zusammen erteilt.
Keine Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat sowie aus der Schweiz, Liechtenstein und Island nach Deutschland an Waffen und Munition mitnehmen wollen:
In Ihren Europäischen Feuerwaffenpass müssen jedoch die Waffen eingetragen sein, die Sie mitnehmen. Als Bürgerin/Bürger eines Drittstaats müssen Sie in diesen Fällen nicht Ihre Volljährigkeit und Sachkunde nachweisen.
Keinen Europäischen Feuerwaffenpass benötigen Sie, wenn Sie als Sportschütze oder Brauchtumsschütze bestimmte Waffen von Österreich nach Bayern oder umgekehrt mitnehmen wollen.
Sie brauchen auch keine Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen und Munition nach Deutschland, wenn Sie
Wenn Sie Waffen und Munition aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat, die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island mitnehmen wollen, benötigen Sie
Zudem müssen Sie den sicheren Transport der Waffen und Munition gewährleisten. Hierfür können Sie auch eine Spedition beauftragen. Sie sollten sich vor der Mitnahme über die Bedingungen des Staates informieren, unter denen die Mitnahme erlaubt oder auch nicht erlaubt ist.
Wenn Sie Waffen und Munition aus Deutschland in einen Drittstaat mitnehmen wollen, benötigen Sie keine deutsche Erlaubnis. Auch hier gilt, dass Sie sich vor der Mitnahme über die Bedingungen des Staates informieren sollten, unter denen die Mitnahme erlaubt oder auch nicht erlaubt ist. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen inländischen Behörde auch über die Bedingungen zur Wiedereinreise nach Deutschland.
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Ihren Antrag stellen Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular oder online (siehe –> Formulare / Onlineantrag).
Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Stelle oder soweit angeboten über Amt24.
Reichen Sie den Antrag auf dem vorgeschriebenen Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Onlineantrag
Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:
als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID – zur vollständigen Bearbeitung: Anmeldung mit elektronischem Personalausweis erforderlich
als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK)
Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.
Verbringen nach Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition nach Deutschland dauerhaft einführen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter 18 Jahre
waffenrechtlich zuverlässig, geeignet und sachkundig
Bedürfnisnachweis
Der Empfänger muss eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben, die ihn zum Erwerb und Besitz dieser Waffen berechtigt.
sicherer Transport von Waffen und Munition
VErbringen durch Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition durch Deutschland transportieren wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Transporteur muss eine waffenrechtliche Erlaubnis haben, die ihn zum Transport dieser Waffen und Munition berechtigt.
Sie benötigen eine Aus- und/oder Einfuhrgenehmigung (sofern erforderlich – bei Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island).
VErbringen aus Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition aus Deutschland dauerhaft ausführen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter 18 Jahre
waffenrechtlich zuverlässig, geeignet und sachkundig
Bedürfnisnachweis
sicherer Transport von Waffen und Munition
Erlaubnis des Zielstaates (bei Ausfuhr in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island).
Achtung! Das Verbringen in Drittstaates regelt sich nach dem Außenwirtschaftsgesetz (Zuständigkeit: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA)
Mitnahme nach Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition nach Deutschland vorübergehend mitnehmen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde oder alternativ: Europäischer Feuerwaffenpass
Mitnahmegrund (zum Beispiel Einladung zur Jagd, Schießsportwettkampf oder Brauchtumsveranstaltung)
sicherer Transport von Waffen und Munition
Mitnahme durch Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition durch Deutschland transportieren wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
sicherer Transport der Waffen und Munition
Mitnahme aus Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition aus Deutschland vorübergehend mitnehmen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
Europäischen Feuerwaffenpass (EFP)
Zustimmung des Staates, in den Sie die Waffen und Munition mitnehmen wollen
sicherer Transport von Waffen und Munition
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
VErbringen nach Deutschland
Einfuhr aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island:
Waffenbesitzkarte (Kopie) des Empfängers und/oder des Transporteurs
Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
Einfuhr aus einem Drittstaat (sonstige Staaten):
Waffenbesitzkarte (Kopie) des Empfängers und/oder des Transporteurs
VErbringen durch Deutschland:
Durchfuhr durch Deutschland aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island:
Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
Durchfuhr durch Deutschland aus einem Drittstaat:
Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
VErbringen aus Deutschland
Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
Mitnahme nach Deutschland
Sachkundenachweis oder Europäischer Feuerwaffenpass
Einladung zur Jagd, Schießwettkampf oder Brauchtumsveranstaltung
Mitnahme durch Deutschland
Angaben zum Transport
Mitnahme aus Deutschland
Waffenbesitzkarte
Europäischer Feuerwaffenpass
Zustimmung des Ziel-Staates
Die Voraussetzungen müssen rechtzeitig vor Verbringung oder Mitnahme vorliegen.
§§ 29 bis 32 Waffengesetz (WaffG)
§§ 29 bis 32 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
zu §§ 29 ff. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Verbringung oder Mitnahme mit der zuständigen Behörde in Verbindung, um Fehler zu vermeiden. Fehler können ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 01.09.2026
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