Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.
Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie
Steinweg 4
09456
Annaberg-Buchholz
Telefon
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Je nach Vorschrift der zuständigen Behörde können Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch einreichen. Setzen Sie sich zuvor mit der zuständigen Stelle in Verbindung, um waffenrechtliche Fragen zu klären.
Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Stelle oder soweit angeboten über Amt24 (siehe –> Formulare / Onlineantrag).
Reichen Sie den Antrag auf dem vorgeschriebenen Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Onlineantrag
Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:
ein Konto bei BundID – für die vollständige Bearbeitung: Anmeldung mit elektronischem Personalausweis erforderlich
Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Waffenbesitzkarte (WBK)
gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass
Überlassunganzeige innerhalb von 2 Wochen
Austragen einer oder mehrerer Waffen/Waffenteile aus der Waffenbesitzkarte wegen Überlassens: EUR 25,00 für jede Waffe oder jedes Waffenteil (höchstens EUR 250,00)
§ 34 Waffengesetz (WaffG)
§ 37a Satz 1 Waffengesetz (WaffG)
§ 37f Waffengesetz (WaffG)
§ 37g Waffengesetz (WaffG)
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 05.02.2026
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