Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:

  • Waffenbesitzkarte
  • Munitionserwerbschein
  • Waffenschein
  • Kleiner Waffenschein
  • Schießerlaubnis
  • Europäischer Feuerwaffenpass
  • Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein
  • sonstige Erlaubnisurkunden (zum Beispiel Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen)

Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.

Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Achtung! Erstatten Sie zusätzlich eine Verlustanzeige auch bei der Polizei.

Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

Zuständigkeiten

Hausanschrift

Steinweg 4
09456 Annaberg-Buchholz

Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Verfahrensablauf

Je nach Vorschrift der zuständigen Behörde können Sie die Verlustanzeige schriftlich oder elektronisch einreichen.

  • Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Stelle oder soweit angeboten über Amt24 (siehe –> Formulare / Onlineantrag).

  • Reichen Sie die Anzeige auf dem vorgeschriebenen Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Onlineantrag

Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:

  • ein Konto bei BundID – zur vollständigen Bearbeitung: Anmeldung mit elektronischem Personalausweis erforderlich

Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Fristen

Verlustanzeige: unverzüglich

Kosten

keine

Sonstiges

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person

  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)

  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID)

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 01.09.2026