Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:
Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.
Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.
Achtung! Erstatten Sie zusätzlich eine Verlustanzeige auch bei der Polizei.
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Steinweg 4
09456
Annaberg-Buchholz
Telefon
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Je nach Vorschrift der zuständigen Behörde können Sie die Verlustanzeige schriftlich oder elektronisch einreichen.
Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Stelle oder soweit angeboten über Amt24 (siehe –> Formulare / Onlineantrag).
Reichen Sie die Anzeige auf dem vorgeschriebenen Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Onlineantrag
Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:
ein Konto bei BundID – zur vollständigen Bearbeitung: Anmeldung mit elektronischem Personalausweis erforderlich
Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.
Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Verlustanzeige: unverzüglich
keine
§ 37b Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) – Anzeige der Vernichtung,der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID)
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 01.09.2026
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