Sie benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis (Waffenschein), wenn Sie eine Waffeaußerhalb dieser Bereiche tragen wollen:
Ausnahmen gelten in den gesetzlich geregelten Fällen (zum Beispiel nicht schuss- und nicht zugriffsbereiter Transport von Waffen auf dem Weg zur Jagd oder zur Schießsportstätte und zurück). Wollen Sie lediglich Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen in der Öffentlichkeit führen, benötigen Sie hierfür nur einen sogenannten kleinen Waffenschein (siehe –> Weitere Informationen), dessen Erteilung an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft ist.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Hinweise:
Je nach Vorschrift der zuständigen Behörde können Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch einreichen. Setzen Sie sich zuvor mit der zuständigen Stelle in Verbindung, um waffenrechtliche Fragen zu klären.
Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Stelle oder soweit angeboten über Amt24 (siehe –> Formulare / Onlineantrag).
Reichen Sie den Antrag auf dem vorgeschriebenen Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Onlineantrag
Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:
ein Konto bei BundID – zur vollständigen Bearbeitung: Anmeldung mit elektronischem Personalausweis erforderlich
Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung
Prüfung und Bescheid
Die Behörde prüft, ob die erforderliche Zuverlässigkeit der oder des Antragstellenden vorliegt. Dazu holt sie folgende Informationen ein:
eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
eine Stellungnahme des Landeskriminalamts Sachsen, der zuständigen Bundespolizeibehörde, des Zollkriminalamts und gegebenenfalls des Bundeskriminalamts sowie
eine Auskunft der Verfassungsschutzbehörde, die für den Wohnsitz der oder des Antragstellenden zuständig ist
Hinweis: Bestehen Bedenken zur persönlichen Eignung, kann die zuständige Stelle ebenfalls ein amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige oder körperliche Eignung verlangen. Zudem holt die Behörde eine polizeiliche Gefährdungsanalyse ein.
Liegen alle Voraussetzungen vor, wird Ihnen der Waffenschein ausgestellt. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Sie müssen zum Besitz der Waffen berechtigt sein, für die Sie den Waffenschein beantragen.
Alter
grundsätzlich: Vollendung des 18. Lebensjahres
Zuverlässigkeit
Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass Sie nicht vorbestraft sind.
persönliche Eignung
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
Sachkunde
Nachweis durch:
Sachkundeprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss (Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig) oder einem staatlich anerkannten Prüfungsausschuss (zum Beispiel an einem Bildungsinstitut)
nur für Sportschützen: Waffen-Sachkundeprüfung eines anerkannten Schützenvereins
Weitere Voraussetzungen
Besondere Gefährdung oder konkreter Bewachungsauftrag:
Sie oder die zu schützende Person müssen wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sein und der zugriffsbereite Besitz von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums (zum Beispiel. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes) muss geeignet sein, diese Gefährdung zu mindern.
Hinweis: Der Geltungsbereich des Waffenscheins wird auf bestimmte Anlässe oder Gebiete beschränkt, wenn Sie ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachweisen können.
Haftpflichtversicherung
Sie müssen gegen Haftpflicht in Höhe von EUR 1 Million – pauschal für Personen- und Sachschäden versichert sein.
Der Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.
Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern: Nationalpass)
gegebenenfalls: amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis
Weitere Unterlagen
Nachweis der besonderen Gefährdung für Leib und Leben
Nachweis einer Haftpflichtversicherung über EUR 1 Million (pauschal für Sach- und Personenschäden)
Erlaubnis zum Führen von (bestimmten) Schusswaffen: Geltungsdauer von maximal 3 Jahren
Verlängerung: zweimal für jeweils maximal 3 Jahre
Überprüfung von Zuverlässigkeit und persönliche Eignung: in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von 3 Jahren
Können Sie nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachweisen, wird die Geltungsdauer kürzer bemessen.
§ 4 Waffengesetz (WaffG) – Voraussetzungen für eine Erlaubnis
§ 5 WaffG – Zuverlässigkeit
§ 6 WaffG – Persönliche Eignung
§ 7 WaffG – Sachkunde
§ 8 WaffG– Bedürfnis
§ 10 WaffG – Erteilung von Erlaubnissen
§ 19 WaffG – Gefährdete Personen
§ 28 WaffG – Bewachungsunternehmer
§ 36 WaffG – Aufbewahrung von Waffen oder Munition
§ 2 WaffG – Anlage 2 Waffenliste
§ 1 Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 99 Waffenrecht
Waffenliste
Anlage 2 zum Waffengesetz – WaffGListe (www.gesetze-im-internet.de)
Kleinen Waffenschein beantragen
Amt24-Leistung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 01.09.2026
Diese Website nutzt Cookies, um das beste Nutzererlebnis zu gewährleisten, um die Nutzung der Website zu analysieren und Datenschutzeinstellungen zu speichern. In unseren Datenschutzrichtlinien können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.
Funktionale
Diese Cookies gewährleisten das korrekte Betreiben der Seite. Auch zustimmungsfreie Cookies oder First Party Cookies genannt.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Cookies, welche für die Grundfunktion unserer Seite benötigt und gesetzt werden.
Cookies, welche für die Nutzung des TYPO3 Backendzugangs benötigt und gesetzt werden.
Analytische Cookies
Diese Cookies sammeln anonyme Informationen über die Nutzungsweise einer Website, bspw. wie viele Besucher welche Seiten aufrufen. Damit soll die Performance der Website und das Nutzererlebnis verbessert werden.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Mit Matomo Analytics erfassen wir anonymisierte Nutzer-Daten die uns helfen, das Nutzererlebnis auf unserer Website zu verbessern. Hierfür analysieren wir Statistiken zur Nutzung, z.B. Seitenaufrufe und Klicks.
Unsere Datenschutzinformation
Streaming-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Karten-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.