Sachsen vereinfacht den Zugang zu den Erstorientierungskursen für ukrainische Kriegsflüchtlinge

29. April 2022
Neuigkeiten

Erstorientierungskurse sollen schnelle und kompakte Information zum Alltagsleben in Sachsen vermitteln.

Sich unvorbereitet in einem fremden Land zurecht finden zu müssen ist die Herausforderung von Millionen Menschen, die aktuell vor dem Krieg in der Ukraine flüchten. Zur Bewältigung solcher Situationen hat der Freistaat Sachsen im Jahr 2017 als bundesdeutscher Vorreiter spezielle Kurse, sogenannte »Erstorientierungskurse« entwickelt. Nun werden diese an die besondere Situation der ukrainischen Geflüchteten angepasst und ab sofort auf Basis der neuen Förderbekanntmachung des Sächsischen Sozialministeriums vom 12. April 2022 gefördert.

»Ukrainische Geflüchtete sind zu etwa 85 Prozent Frauen und Kinder, welche nicht zentral untergebracht sind. Deswegen war es mir enorm wichtig, dass die Erstorientierungskurse nun auch außerhalb der Aufnahmeeinrichtung angeboten werden können«, betont Integrationsministerin Petra Köpping. »Die Besonderheit unserer Kurse ist, dass sie im Tandem mit einer Kursleiterin oder mit einem Kursleiter mit Migrationshintergrund, speziell auch in ukrainischer Sprache durchgeführt werden. So erhalten die Kursteilnehmenden schnell und kompakt in 30 Unterrichtsstunden à 45 Minuten die grundlegenden Informationen zum Alltagsleben in Sachsen vermittelt. Es gibt keine starre Aufteilung der Unterrichtsstunden, sondern diese können an die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst werden«, so Köpping weiter.

Neben den wesentlichen Hinweisen zum Umgang mit Behörden und medizinischen Einrichtungen zählt hier auch die Vermittlung von Gepflogenheiten, geltenden Werten und Normen sowie die Einübung erster Grundbegriffe und sprachlicher Wendungen, die in diesen Kontexten angewendet werden können. Ab sofort können Kursträger gemäß der Förderbekanntmachung und auf Grundlage der Richtlinie »Integrative Maßnahmen« (Teil 4) Anträge zur Förderung der Kurse bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen. Neben den bestehenden Kursträgern können dies vor allem Vereine und Verbände sein, die sich im Moment um die Betreuung und Beratung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen kümmern.

Vorerst stehen für die Zielgruppe der ukrainischen Kriegsvertriebenen eine Million Euro zur Verfügung. «Wir haben damit ausreichend Mittel, um den aktuellen Bedarf an Erstorientierungskursen decken zu können. Sollten diese nicht ausreichend sein, werde ich mich persönlich um weitere Mittel bemühen«, erläutert Staatsministerin Köpping.

Über die Erstorientierungskurse

Die Erstorientierungskurse werden im Rahmen der Richtlinie »Integrative Maßnahmen« Teil 4 gefördert. Diese finden bislang bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen nach der Ankunft statt. So können die Neuankommenden schnell einen Anschluss finden. Diese Kurse vermitteln grundlegende Informationen zum Alltagsleben in Deutschland und im Freistaat Sachsen.

Die Erstorientierungskurse bestehen aus zwei Teilen, einer »Alltagsorientierung« und einer »sozialen Orientierung«. Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung kann die »Alltagsorientierung« auch separat umgesetzt werden. Diese Kurse können entsprechend mit einer Pauschale von 750 Euro oder 1.500 Euro gefördert werden. Zuwendungsempfänger können eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Volkshochschulen und Träger der freien Wohlfahrtspflege sein. Die Projektträger sollen Erfahrungen in der sprachlichen und kulturellen Erstorientierung von Asylsuchenden sowie in der Erwachsenenqualifizierung in der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache beziehungsweise Deutsch als Fremdsprache besitzen.

Weitere Hintergrundinformationen

Das Curriculum zur Umsetzung der Erstorientierungskurse finden Sie hier. Weitere Hinweise und Infos finden sich gebündelt auf der Informationsseite der Staatsregierung für ukrainische Kriegsvertriebene.

 

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