Ukraine-Hilfe: Für SGB XII bedarf es keiner persönlichen Vorsprache bei der Antragstellung

27. Juni 2022
Neuigkeiten

Referat Soziale Hilfen, Sachgebiet SGB XII / Sozialhilfe informiert.

Mit dem Rechtskreiswechsel von Geflüchteten aus der Ukraine aus dem Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes in die Leistungsgewährung des SGB XII kommt es derzeit zu einer hohen Antragstellung im SG SGB XII/ Sozialhilfe mit hohen Wartezeiten.

Um einen zeitnahen Übergang, die ordnungsgemäße Bearbeitung der Anträge sowie deren Zahlbarmachung gewährleisten zu können, werden die Antragsteller gebeten, bis auf Weiteres von einer persönlichen Vorsprachen bzw. persönlichen Antragsabgaben im Referat Soziale Hilfen abzusehen. Im Rechtskreis SGB XII bedarf es keiner persönlichen Vorsprache bei der Antragstellung. Der Antrag kann und sollte bitte derzeit auch per Post übermittelt oder in die Briefkästen des Landratsamtes Erzgebirgskreis eingeworfen werden.

Der Antrag auf Ukrainisch für SGB XII (Sozialhilfe) steht weiterhin auf der Themenseite zur Ukraine-Hilfe unter www.erzgebirgskreis.de/ukraine-hilfe als Download zur Verfügung, ebenso Muster-Anschreiben zum SGB XII auf Deutsch und Ukrainisch mit nützlichen Informationen.

Informationsmaterial:

Antrag SGB XII/Sozialhilfe (Ukrainisch)

Muster Anschreiben SGB XII (Deutsch)

Muster Anschreiben SGB XII (Ukrainisch)

 

 

Kontakt

Ukraine-Hilfe

Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Ukraine-Hilfe