Hier finden Sie Informationen zum Thema Wohnen und eine Übersicht von Anbietern stationärer und ambulanter Wohnformen für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Im Verlauf chronisch psychischer Erkrankungen kann es erforderlich werden, dass die Betroffenen zumindest vorübergehend ein Leben und Wohnen in einem geschützten Umfeld benötigen. Hierfür stehen Menschen mit psychischen Erkrankungen im Erzgebirgskreis folgende Hilfsangebote zur Verfügung:

Das betreute Wohnen in einer besonderen Wohnform (Sozialtherapeutische Wohnstätte oder Außenwohngruppe) ist eine Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Sozialen Teilhabe und richtet sich an erwachsene Menschen mit psychischen Behinderungen oder Menschen, die von einer psychischen Behinderung bedroht sind, und aufgrund derer nicht allein in einer Wohnung mit ambulanter Unterstützung leben können.

In einer besonderen Wohnform leben die Betroffenen zusammen und erhalten dort die erforderlichen Hilfen entweder in Form einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung (ehemals Wohnheim) oder durch eine weniger intensive Betreuung zu bestimmten Zeiten (ehemals Außenwohngruppe). Sie werden von Bezugspersonen nsbesondere in folgenden Bereichen unterstützt und gefördert: 

  • individuelle Grundversorgung

  • Haushaltsführung

  • Freizeitgestaltung

  • Aufbau und Gestaltung sozialer Beziehungen

  • Kommunikation

  • psychische Problemlagen

Für die Finanzierung der besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderung, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist in Sachsen der Kommunale Sozialverband (KSV) Sachsen zuständig. Nähere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Internetseite des KSV Sachsen. Sollten Sie Unterstützung bei der Suche einer Einrichtung oder der Antragsstellung benötigen, steht Ihnen der Sozialpsychiatrische Dienst des Landratsamtes Erzgebirgskreis beratend zur Verfügung. 

Das betreute Wohnen in einer sogenannten weiteren besonderen Wohnform ist eine Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Sozialen Teilhabe und ein Angebot für erwachsene Menschen mit psychischen Behinderungen, die allein, zu zweit oder in einer Wohngemeinschaft wohnen möchten und dafür eine auf ihre besonderen Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung benötigen. Ziel ist es, mit dieser Unterstützung selbständig und eigenverantwortlich in der eigenen Wohnung leben zu können.

Fachkräfte wie zum Beispiel bei einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege angestellte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder Heilpädagogen unterstützen je nach Bedarf für ein paar Stunden in der Woche und helfen dabei den Alltag zu meistern. Dieses Angebot ist insbesondere für Menschen gedacht, die über ein gewisses Maß an Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich verfügen.

Für die Finanzierung dieser ambulanten Wohnform ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) Sachsen für Menschen mit Behinderung ab dem 18. Lebensjahr, sachlich zuständig. Nähere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Internetseite des KSV Sachsen. Sollten Sie Unterstützung bei der Suche einer Einrichtung oder der Antragsstellung benötigen, steht Ihnen der Sozialpsychiatrische Dienst des Landratsamtes Erzgebirgskreis beratend zur Verfügung.

Eine Übersicht der Träger der Angebote im Bereich Wohnen sowie Informationen über die Möglichkeit der Aufnahme in das jeweilige Hilfsangebot erhalten Sie hier: Platzkapazität Träger Wohnen