Kreistag tagte – Doppel-Haushalt 2023/24 verabschiedet

30. März 2023
Neuigkeiten

Auf der jüngsten Sitzung des Kreisgremiums dominierten v. a. Finanzthemen die Tagesordnung.

Am Mittwoch (29. März 2023) kamen die Kreisrätinnen und Kreisräte des Kreistages des Erzgebirgskreises zur 14. Sitzung der laufenden Wahlperiode zusammen. Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Landrat Rico Anton, standen insgesamt 16 weitere Punkte in öffentlicher Sitzung zur Diskussion und Beschlussfassung. Dabei bestimmten vor allem Finanzthemen die umfangreiche Tagesordnung.

Vor Einstieg in die eigentliche Tagesordnung nahm Landrat Anton allerdings noch eine Auszeichnung vor, indem er dem Kreisrat und Oberbürgermeister von Aue-Bad Schlema, Heinrich Kohl, herzlich zu dessen 40-jährigem Dienstjubiläum gratulierte und ihm für seine vier Jahrzehnte währende Tätigkeit in der Öffentlichen Verwaltung dankte. Ebenfalls noch vor Einstieg in die Tagesordnung gedachte der Kreistag in einer Schweigeminute dem kürzlich und vollkommen unerwartet verstorbenen Referatsleiter des Referats Bauaufsicht, Flurneuordnung und Vermessung, André Leistner.

Doppel-Haushalt 2023/24 verabschiedet

Besonderes Augenmerk lag in dieser ersten Kreistagssitzung des Jahres auf dem Thema Finanzen – insbesondere auf der Verabschiedung des neuen Doppelhaushaltes 2023/24. Nachdem der Etatentwurf bereits in der vorangegangenen Sitzung im Entwurf eingebracht worden war und sich in der Folge auch alle Fachausschüsse des Kreistages nochmals intensiv mit dem umfangreichen Zahlenwerk auseinandersetzen konnten, stand das Gesamtwerk der „Haushaltssatzung des Erzgebirgskreises für die Haushaltsjahre 2023 und 2024“ nunmehr zur finalen Beschlussfassung an. Vor der Abstimmung legte Beigeordneter Stark in einem kurzen Statement die Herausforderungen der Jahre 2023 und 2024 dar. So betonte er zwar wie schon mit Blick auf den letzten Doppelhaushalt 2021/22 die Notwendigkeit der im Haushaltsplan verankerten antizyklischen Investitionen, mahnte aber nochmals mit Nachdruck an, dass sowohl die finanziellen als auch personellen Ressourcen der Landkreisverwaltung begrenzt seien und daher mehr denn je mit besonderem Augenmaß gewirtschaftet werden müsse. Im Anschluss daran nutzten die im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppen nochmals die Gelegenheit, kurze Statements zur vorgelegten Haushaltssatzung abzugeben und diese in ihrem Sinne politisch zu bewerten.

Im Ergebnis der Diskussion wurde die Haushaltssatzung des Erzgebirgskreises für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Doppelhaushalt) bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.

Der Doppelhaushalt 2023/24 in Zahlen

Der neue Doppelhaushalt umfasst im Ergebnishaushalt planmäßig erneut keinen Überschuss. Vielmehr wird für 2023 mit Aufwendungen von 631,12 Mio. EUR gerechnet. Dem stehen gemäß der vorgelegten Planung aber nur 612,98 Mio. EUR an Erträgen gegenüber, sodass sich ein Minus von mehr als 18 Mio. EUR ergibt. Durch Zurückgreifen auf die zur Verfügung stehenden Ergebnisrücklagen (Kapitalpositionen) können die Haushaltsjahre 2023 und 2024 noch ausgeglichen werden.  Jedoch führt der massive Liquiditätsverzehr ab 2023 zu einer beginnenden und dann aufwachsenden Kassenkreditinanspruchnahme.

Zu den weiterhin relevanten haushaltspolitischen Kennzahlen – etwa der auf 29,70% ansteigenden Kreisumlage oder zu den in etwa gleichbleibenden Investitionsvolumina in Höhe von ca. 56 Mio. EUR für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 – wurde bereits im Rahmen der Haushaltseinbringung während der 13. Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises umfassend informiert.

Weitere Finanzthemen

Neben dem neuen Doppelhaushalt 2023/24 bestimmten weitere Finanzthemen die Tagesordnung. So genehmigten die Damen und Herren Kreisräte außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen der Bewältigung der COVID-19-Pandemie sowie im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von Kriegsflüchtlingen (Schutzsuchenden) aus der Ukraine. Dabei handelte es sich jeweils um Kosten, die im Haushaltsjahr 2022 angefallen sind, für die aber in der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2021/22 kein Haushaltsansatz geplant war. Gemäß Erlass des Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) sind die Genehmigungen über derartige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, nach Maßgabe der Hauptsatzung des Kreistages des Erzgebirgskreises durch den Kreistag zu entscheiden. Beide Beschlussvorlagen wurden mit großer Mehrheit beschlossen.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt nahm der Kreistag den Bericht der Landkreisverwaltung zum Zins- und Schuldenmanagement sowie zum Liquiditätsmanagement des Erzgebirgskreises zur Kenntnis. Der jährlich auf Grundlage der Anlagenrichtlinie des Erzgebirgskreises erstellte Bericht informiert über die Entwicklung der Struktur des Portfolios des Landkreises.

Unterbringungs- und Flüchtlingssituation im Erzgebirgskreis

Der Kreistag beschäftigte sich in seiner Sitzung auch mit der zunehmend schwierigen Unterbringungs- und Flüchtlingssituation im Landkreis. Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte zunächst der zuständige Abteilungsleiter der Abteilung 2 für Soziales und Ordnung, Frank Reißmann, über die derzeitige Lage sowie zur perspektivisch zu erwartenden Situation. Demnach ist bei anhaltenden Zuweisungszahlen durch den Freistaat Sachsen an die Landkreise und kreisfreien Städte auch im Erzgebirgskreis nicht nur mit einer weiteren Verknappung des Unterbringungsangebotes zu rechnen, sondern in naher Zukunft mit einer Erschöpfung der verfügbaren Kapazitäten. Vor diesem Hintergrund appellierte Abteilungsleiter Reißmann erneut, ggf. noch verfügbaren Wohnraum, leerstehende Hallen oder freie Flächen für mgl. Containerstandorte zur (Not-) Unterbringung von zugewiesenen Schutzsuchenden dringend an die Landkreisverwaltung zu melden. Ähnlich hatte er sich bereits zur Jahrespressekonferenz des Landrates geäußert.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und angesichts landesweiter Entwicklungen in der Migrationspolitik diskutierten die Damen und Herren Kreisräte zudem einen Antrag der AfD-Kreistagsfraktion, gemäß dem der Landrat beauftragt werden sollte in Abstimmung mit der Sächsischen Staatsregierung die Duldung vollziehbar ausreisepflichtiger Migranten im Erzgebirgskreis zu beenden. Weiterhin forderten die Antragssteller die Landkreisverwaltung auf, Personen, die keinen anerkannten Asylstatus haben, die Integrationshilfen bis auf wenige begründete Ausnahmefälle zu streichen. Hierzu stellte Abteilungsleiter Reißmann vor der Abstimmung allerdings klar, dass die Landkreisverwaltung diesen Antrag dem Grundsatz nach gar nicht umsetzen kann, da es sich sowohl bei der Rechtsgrundlage zur Duldung abgelehnter Asylbewerber (Aufenthaltsgesetz) als auch bei jener über die Leistungsgewährung für ebendiesen Personenkreis (Asylbewerberleistungsgesetz) jeweils um Bundesrecht handele, welches die Landkreisbehörde umsetzen bzw. vollziehen müsse. Die gesetzlichen Vorgaben ließen kein Ermessen zu, vielmehr handle es sich um zwingend umzusetzende Rechtsfolgen, so Abteilungsleiter Reißmann weiter. Dem pflichtete auch Landrat Anton bei und betonte, dass das Landratsamt wie bisher auch keine rechtswidrigen Verwaltungsakte vollziehen werde und er, sollte der Antrag angenommen werden, diesem aufgrund offensichtlicher Rechtswidrigkeit widersprechen werde.

Vor diesem Hintergrund und im Ergebnis einer Debatte, die v. a. zwischen der AfD-Kreistagsfraktion und der Landkreisverwaltung geführt wurde, wurde schließlich über den vorliegenden Antrag abgestimmt. Im unmittelbaren Vorfeld der Abstimmung hatte aber die Gruppe der NPD-Kreisräte einen weitergehenden Antrag zur Abstimmung eingebracht, der die Landkreisverwaltung aufforderte, „… die Aufnahme weiterer Asylbewerber solange [auszusetzen], bis auch die Landesdirektion ihrer Aufgabe entsprechend nachkommt, rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in nennenswertem Umfang abzuschieben.“ Vor dem Hintergrund weiterer Ausführungen der Landkreisverwaltung, dass auch dieser Antrag durch als rechtswidrig einzustufen sei, beantragte schließlich der Kreisrat der Freien Wähler, Dr. Wolfgang Jasper, in einem Geschäftsordnungsantrag den Abbruch der Debatte. Dem Geschäftsordnungsantrag stimmten die Damen und Herren Kreisräte mit großer Mehrheit zu. Die im unmittelbaren Anschluss daran abgestimmten Anträge der NPD-Gruppe und der AfD-Fraktion wurden schließlich mit übergroßer bzw. mit großer Mehrheit abgelehnt.

Patientenfürsprecher bestellt

Vor dem Hintergrund des Ausscheidens der am 17.04.2020durch den Kreistag des Erzgebirgskreises bestellten Patientenfürsprecherin Elke Trinath aus dem Amt war die Bestellung neuer Patientenfürsprecher für die bisher von ihr betreuten Einrichtungen erforderlich. Nachdem die Damen und Herren Kreisräte einstimmig die Zulässigkeit des Ausscheidens aus dem Amt von Elke Trinath festgestellt hatten, wurden Ronny Bruchhold und Jürgen Beyer mit sofortiger Wirkung für maximal fünf Jahre als Patientenfürsprecher bestellt. Ronny Bruchhold wir künftig als Ansprechpartner für Patienten der Therapeutischen Einrichtung für Abhängigkeitskranke „Alte Flugschule“ in Großrückerswalde sowie für die ebenfalls im Ort ansässige Sozialtherapeutische Wohnstätte „Haus Schindelbach“ fungieren, während Jürgen Beyer als Ansprechpartner der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Erzgebirgsklinikums, Haus Annaberg sowie der Sozialtherapeutischen Wohnstätte Thum agieren wird. Beide Patientenfürsprecher wurden jeweils einstimmig bestellt.

Stellvertreter in Zweckverbänden gewählt

Nach der Bestellung der Patientenfürsprecher wählten die Damen und Herren Kreisräte im nächsten Tagesordnungspunkt Ersatz- und Verhinderungsvertreter für die Verbandsversammlungen verschiedener Zweckverbände in denen der Erzgebirgskreis Mitglied ist. Die gewählten Vertreter sollen den Landkreis künftig in den jeweiligen Verbandsversammlungen vertreten, wenn sowohl der Landrat als auch der Beigeordnete des Landrates verhindert sind. Die Wahl musste nach einem Hinweis des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI) erfolgen, da die bisher praktizierte „Verhinderungsvertretung mittels Beauftragung“ als nicht rechtskonform eingeschätzt wurde. Folgende Vertreter wurde jeweils einstimmig als Ersatz- und Verhinderungsvertreter für die u. g. Verbandsversammlungen gewählt:

  • Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS): Abteilungsleiter Rico Ott (Abteilung 3 Umwelt, Verkehr und Sicherheit)

  • Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC)– Verbandsversammlung und Verwaltungsrat: Abteilungsleiter Rico Ott (Abteilung 3 Umwelt, Verkehr und Sicherheit)

  • Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge: Abteilungsleiter Rico Ott (Abteilung 3 Umwelt, Verkehr und Sicherheit)

  • Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland: Abteilungsleiter Rico Ott (Abteilung 3 Umwelt, Verkehr und Sicherheit)

  • Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA): komm. Stabsstellenleiter Sebastian Lein (Stabsstelle Beteiligungen)

  • Zweckverband Verkehrsbund Mittelsachsen (ZVMS): Abteilungsleiter Rico Ott (Abteilung 3 Umwelt, Verkehr und Sicherheit)

  • Zweckverband Tierkörperbeseitigung: Referatsleiter Dr. Mario Stein (Referat Lebensmittelüberwachungs-und Veterinäramt)

  • Zweckverband Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Südsachsen: Referatsleiter Sebastian Lein (Referat Personal und Digitalisierung)

 

Sonstiges

Neben den vorgenannten Themen stimmten die Damen und Herren Kreisräte auch der Aufhebungssatzung zur Satzung mit Entgeltordnung für das Medienpädagogische Zentrum im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis einstimmig zu. Hintergrund dieser Entscheidung war die Tatsache, dass die in der Satzung mit Entgeltordnung für das Medienpädagogische Zentrum aufgeführten wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie die Überlassung von Medien und Medientechnik gegen Entgelt an Dritte oder Bereitstellung eines Filmvorführers gegen Entgelt an Dritte, im Zuge der Digitalisierung komplett entfallen sind. Es findet keine wirtschaftliche Betätigung mehr statt.

Zudem beschloss das Gremium einstimmig die Vergabe der Bauleistungen zum Ausbau der Kreisstraße K 9109 zwischen Schneeberg und Hartenstein (1. Bauabschnitt) mit einer Auftragssumme in Höhe von ca. 1,6 Mio. EUR.

Außerdem informierte die Landkreisverwaltung zum Stand der Umsetzung des Bauvorhabens „Sanierung/Umbau Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgeb.“ und hier insbesondere zu den Herausforderungen bei der Finanzierung des Großprojektes.

Den Abschluss der Sitzung des Kreistages markierten schließlich noch einige weitere Informationen zu verschiedenen Themen. So informierte Landrat Anton u. a. darüber, dass noch männliche Bewerber für das Amt als Jugendschöffen gesucht werden. Interessenten können sich an die Landkreisverwaltung wenden.

 

 

Der Kreistag des Erzgebirgskreises kommt planmäßig am 5. Juli 2023 zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

 

SP

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