Erzgebirgskreis informiert zur ESF Plus Förderrichtlinie „TANDEM Sachsen“

16. Juni 2023
Neuigkeiten

Träger können bis 1. September 2023 ihren Antrag stellen.

„TANDEM Sachsen“ ist ein Programm des Freistaat Sachsens und der EU zur Hilfestellung und Förderung von Familien mit arbeitslosen Personen und nimmt dabei Eltern und Kinder gleichermaßen in den Blick. Familien, auch im Erzgebirgskreis, stehen täglich vor zahlreichen Herausforderungen. Insbesondere, wenn durch Arbeitslosigkeit die finanzielle Stabilität der Familie gefährdet ist, kommen neue Aufgaben hinzu, die es zu bewältigen gilt. Alle Akteure, wie Schule, Behörden und soziale Träger sind bestrebt den Familien in dieser Situation Hilfe zu gewähren. Doch manchmal sind die regulären Angebote nicht ausreichend. An diesem Punkt setzt das Förderprogramm des Freistaates Sachsen „TANDEM“ an. Es will Familien, die durch Arbeitslosigkeit in Problemlagen geraten sind, individuell unterstützen und fördern. Ziel ist es durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit die familiäre Situation dauerhaft zu stabilisieren sowie die Bildungskompetenz der Kinder zu stärken.

Die Landkreisverwaltung bereitet sich auf einen Projektstart zum 1. Januar 2024 vor. Bei der Sächsischen Aufbaubank können Träger bis zum 1. September 2023 ihren Antrag stellen. Die Träger müssen im Rahmen des Programms bereit sein, mit Familien, die im Leistungsbezug des SGB II stehen und im Erzgebirgskreis wohnhaft sind, zu arbeiten. Das Jobcenter Erzgebirgskreis sieht einen grundlegenden Bedarf für die Zielgruppe des Programms im gesamten Erzgebirgskreis. Fragen interessierter Träger beantwortet das Jobcenter Erzgebirgskreis. Nähere Informationen zur Antragstellung sowie zu den zu erfüllenden Voraussetzungen sind zu finden unter: www.sab.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-tandem-sachsen

Hintergrund:

Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat am 4. April 2023 die ESF Plus Förderrichtlinie TANDEM Sachsen beschlossen. Der Freistaat Sachsen und die EU werden danach Vorhaben zur ganzheitlichen, beschäftigungsorientierten Familienförderung unterstützen. Ziel ist es, den einzelnen Familienmitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu ermöglichen, die Integration in Beschäftigung zu fördern sowie Bildungsprozesse zu stärken. Die Förderung richtet sich an Bedarfsgemeinschaften nach SGB II mit mindestens einer arbeitslosen Person und mindestens einem Kind, in der Regel unter 18 Jahren. Mit der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt trat die Förderrichtlinie in Kraft und eine Antragstellung für den Fördergegenstand „Maßnahmen TANDEM Sachen“ ist unter Berücksichtigung der entsprechenden Voraussetzungen bei der Sächsischen Aufbaubank möglich.

AB

 

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