Korruptionsprävention in der Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises

Für die Beschäftigten der Landkreisverwaltung und der öffentlichen Unternehmen des Erzgebirgskreises findet entsprechend der Empfehlung der Sächsischen Staatsregierung die Verwaltungsvorschrift zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen Anwendung (REVOSax Landesrecht Sachsen - VwV Anti-Korruption).

Entsprechend dieser Rechtsgrundlage hat der Landrat des Erzgebirgskreises mit Zustimmung des Kreistages die präventiven Anti-Korruptionsaufgaben dem Referat Rechnungsprüfung zugewiesen und die Leiterin des Referates Frau Kerstin Siegel zur Ansprechpartnerin für Anti-Korruption bestellt.

Unter Korruptionsprävention fallen Maßnahmen, mit deren Hilfe Korruption oder eine diese fördernde Entwicklung verhindert werden sollte. Dazu gehören:

  • Feststellen von korruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen bzw. Dienstposten

  • Durchführen von hierauf basierenden Gefährdungsanalysen

  • Unterbreiten von Vorschlägen für geeignete Präventionsmaßnahmen

  • Grundlagenarbeit (z. B. Erstellen von Konzepten).

Frau Kerstin Siegel nimmt Hinweise von Beschäftigten der Landkreisverwaltung und auch der Bevölkerung entgegen, die einen Korruptionsverdacht in Bezug auf einen Behördenmitarbeiter begründen. Im Rahmen der Überprüfung unterbreitet sie ggf. Vorschläge zur Durchführung interner Ermittlungen und schlägt im Falle eines konkreten Korruptionsverdachtes Maßnahmen gegen Verdunklung vor.

Was ist Korruption?
Korruption ist der Missbrauch einer amtlichen Funktion zur Erlangung eines persönlichen Vorteils oder eines Vorteils für Dritte. Die Allgemeinheit erleidet hierbei einen mittelbaren oder unmittelbaren Schaden. Mit Korruption ist ebenfalls die Verleitung eines Amtsträgers zu einem solchen Missbrauch gemeint. Korruption ist in der Regel strafbar und zieht dienst- oder arbeitsrechtliche Sanktionen für den an der Korruption beteiligten Amtsträger nach sich.

Korruption in der öffentlichen Verwaltung untergräbt nicht nur das Vertrauen des Bürgers in die Funktionsfähigkeit und Seriosität staatlicher Behörden und deren Beschäftigte, sondern begünstigt auch die Bereicherung Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit.

Hinweise auf Korruptionsverdacht können telefonisch, schriftlich oder auch persönlich nach Terminvereinbarung übermittelt werden.

 

 

Persönlicher Kontakt

Kerstin Siegel
Ansprechpartnerin für Korruptionsprävention
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Weiterführende Informationen

Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen (VwV Anti-Korruption) vom 11. Dezember 2015

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