Waldbrandvorbeugung

Hier finden Sie die Waldbrandgefahrenstufen für den aktuellen Tag sowie eine Prognose für die nächsten drei Tage.  Diese Daten stellen wir Ihnen via Link auf die Internetseiten des Staatsbetriebes Sachsenforst zur Verfügung. Einige Informationen, z. B. die Auflistung der Gefahrenstufen nach Gemeinden, sind nur im PDF-Dateiformat einsehbar. Dazu benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader der Firma Adobe Systems. Die Abgrenzung der Vorhersageregionen erfolgt auf Basis der Gemeindegrenzen, d. h. für jede Gemeinde wird eine Waldbrandgefahrenstufe festgelegt, es erfolgt keine weitere Untergliederung nach Gemarkungen. Das Territorium des Erzgebirgskreis ist die Gefährdungskategorie C = Gebiete mit geringer Waldbrandgefährdung eingestuft. Die Waldbrandgefahrenstufen werden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) nach dem Gesetz über dem Deutschen Wetterdienst (DWD-Gesetz)  vom 10. September 1998 (BGBl. I S. 2871) ermittelt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Modalitäten hierzu sind einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund (DWD) und Freistaat Sachsen (Staatsbetrieb Sachsenforst) festgelegt, Teilaufgaben wurden mit einer Verwaltungs- und Funktionalreform  2008 auf die Landkreise übertragen. Das Verfahren zur Ermittlung der Waldbrandgefahrenstufe orientiert sich an der Struktur des kanadischen Fire Weather Index (FWI) und übernimmt einzelne Ideen des deutschen Baumgartner und M 68-Index, in welchem die Berechnung auf der Grundlage stündlicher Zeitreihen unter Einbeziehung der Lufttemperatur, relativer Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit, Niederschlagsrate bzw. Schneemenge sowie kurz- und langwelliger Strahlung der Atmosphäre erfolgt. Die Waldbrandgefahrenstufen werden im Erzgebirgskreis für zwei Vorhersageregionen ausgegeben. Zur amtlichen Vorhersageregion 29 "Obere Lagen des westlichen Erzgebirges" gehören die Gemeinden Schönheide, Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Breitenbrunn, Oberwiesenthal, Crottendorf, Sehmatal, Bärenstein, Jöhstadt, Olbernhau, Pfaffroda, Heidersdorf, Seiffen und Deutschneudorf. Die übrigen Gemeinden des Erzgebirgskreises gehören zur amtlichen Vorhersageregion 28 "Erzgebirgsvorland, untere und mittlere Berglagen des Erzgebirges". Die Waldbrandgefahr wird durch fünf Gefährungsintensitäten/Gefahrenstufen definiert:

Stufe 1 - sehr geringe Waldbrandgefahr, Stufe 2 - geringe Waldbrandgefahr, Stufe 3 - mittlere Waldbrandgefahr, Stufe 4 - hohe Waldbrandgefahr, Stufe 5 - sehr hohe Waldbrandgefahr

Die untere Forstbehörde des Landkreises ist ermächtigt, bei ausgewiesenen Gefahrenstufen per Allgemeinverfügung bestimmte Handlungen zu untersagen oder anzuordnen, wenn dies zur Verminderung der Waldbrandgefährdung notwendig ist. Die Gefahrenstufen sind aber vor allem als Indiz für die aktuelle Gefährdungssituation zu verstehen.

Aktueller Waldbrandgefahrenindex (Waldbrandgefahrenstufen): https://www.mais.de/php/sachsenforst.php

Übersichtskarte zum Download