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Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt oder nicht ermittelbar ist und auch die Zustellung der Benachrichtigung an einen Vertreter oder Bevollmächtigten nicht möglich ist. Im Landratsamt Erzgebirgskreis erfolgt die öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung auf der Website des Erzgebirgskreises.
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oeffentliche_Zustellung_Yurii_Hlushchenko.pdf
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