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Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt oder nicht ermittelbar ist und auch die Zustellung der Benachrichtigung an einen Vertreter oder Bevollmächtigten nicht möglich ist. Im Landratsamt Erzgebirgskreis erfolgt die öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung auf der Website des Erzgebirgskreises.
Benachrichtigung an Surinder Singh
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Benachrichtigung an David Glaser
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Benachrichtigung an Mykola Shpak
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Benachrichtigung an Max Seidl
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Benachrichtigung an Nico Pannier
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Benachrichtigung an Heiko Hübner
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Benachrichtigung an Anton Felix Hartwig
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Benachrichtigung an Rosi Jana Gräbner
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Benachrichtigung an Ronny-Peter Beyer
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Benachrichtigung an Thomas Peter Bertram
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Benachrichtigung an Jacqueline Bartneck
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Benachrichtigung an Matea Mamic Subasic
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Benachrichtigung für Vladyslav Kolesnyk
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Benachrichtigung an Ludmila Grigorivna Kolopelnik
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Benachrichtigung an Karina Tarasenko
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Benachrichtigung für Liudmyla Hudziak
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Benachrichtigung für Ahmad Ferdows Ishanzada
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Benachrichtigung für Olena Kutseva
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Benachrichtigung für Vorotnyk Stamislav
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Benachrichtigung für Sharifa Mukhtar
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Benachrichtigung an die Mitglieder der Erbengemeinschaft Stopp
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oeffentliche_Zustellung_Yurii_Hlushchenko.pdf
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