Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt oder nicht ermittelbar ist und auch die Zustellung der Benachrichtigung an einen Vertreter oder Bevollmächtigten nicht möglich ist. Im Landratsamt Erzgebirgskreis erfolgt die öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung auf der Website des Erzgebirgskreises.
Benachrichtigung an Poly, Angel
Download
Benachrichtigung an David Lieback
Download
Benachrichtigung an Katrin Striegens
Download
Benachrichtigung an Katia Margareth Ferreira
Download
Benachrichtigung an Maksym Shostak
Download
Benachrichtigung für Muhammad Edghla
Download
Benachrichtigung an Phillipp Bemerl
Download
Benachrichtigung an Stephan Johannes Rößler
Download
Es wurden keine Dateien gefunden.
Es wurden keine Dateien gefunden.
Es wurden keine Dateien gefunden.