Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt oder nicht ermittelbar ist und auch die Zustellung der Benachrichtigung an einen Vertreter oder Bevollmächtigten nicht möglich ist. Im Landratsamt Erzgebirgskreis erfolgt die öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung auf der Website des Erzgebirgskreises.
Benachrichtigung für ALIBREEHMI Hasan Ali Faraj
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Benachrichtigung an Norman Werner
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Benachrichtigung an André Bauer
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Benachrichtigung an Cedric Richter
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Benachrichtigung für Anna Vietrova
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Benachrichtigung für Maksym Zhelezkov
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Benachrichtigung für Maksym Zhelezkov
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Benachrichtigung für Mariia Yakovelva
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Benachrichtigung an Finn Brandl
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Benachrichtigung an Khalid Kareem Jasim Al-Furaiji
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Benachrichtigung für Maurice Bader
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Benachrichtigung an Melita Ruga
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Benachrichtigung an Ciara Cecilia
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Benachrichtigung an Heinz Gerdsen
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Benachrichtigung an Martin Kopec
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Benachrichtigung an Bozena Maria Michla
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