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Allgemeine Informationen

Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt oder nicht ermittelbar ist und auch die Zustellung der Benachrichtigung an einen Vertreter oder Bevollmächtigten nicht möglich ist. Im Landratsamt Erzgebirgskreis erfolgt die öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung auf der Website des Erzgebirgskreises.

09 / 2023

Benachrichtigung an Lea Laubinger

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Benachrichtigung an Markus Seltmann

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Benachrichtigung an Dimitri Puzyrev

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Benachrichtigung an Salem Jouida

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08 / 2023

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01 / 2023

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11 / 2022

oeffentliche_Zustellung_Yurii_Hlushchenko.pdf

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