der grüne Bogen spannt sich gleich einem Mundloch über den Landkreis und bietet einen freien Blick nach vorn, wo den Betrachter nicht die Dunkelheit des Schachtes erwartet, sondern wo er durch seine schräge Perspektive in eine offene, gestaltbare Zukunft weist.
er greift das bergbauliche Mundloch, den erzgebirgischen Schwibbogen und den Landschaftsbogen im Wappen gleichermaßen auf und verbindet Regionen und Länder
dabei steht "grün" für die heimatliche Gebirgslandschaft, die Farbe Sachsens und für die Hoffnung (Zukunft)
der "Bogen" schlägt sich über die Jahrhunderte, gründet sich im Brauchtum und den Traditionen und weist auf eine moderne, zukunftsorientierte Region in Sachsen hin
dies drückt sich auch im ergänzenden Slogan: "Mein Zuhause - Meine Zukunft" aus (Zuhause = Heimat, Traditionen, Werte, Brauchtum - Zukunft = Entwicklung, Standort, Wirtschaft ...)
der Bogen ruht auf einem starken Fundament und wird gestützt von vier in die Perspektive gestellten Streben, welche die ehemaligen Altkreise Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Stollberg und Mittlerer Erzgebirgskreis symbolisieren , in ihrer Stärke und räumlichen Kompaktheit tragen sie den Bogen, geben ihm Stabilität und Halt
die Landkreisbezeichnung erfolgt in Großbuchstaben, einer zeitgemäßen und ausdrucksvollen Form der typografischen Darstellung
Der Erzgebirgskreis greift in seinem Wappen historische Motive auf. Der schwarze Löwe in Gold stammt aus dem Wappen der Markgrafschaft Meißen und verweist auf die langjährige Zugehörigkeit der Region zum Herrschaftsbereich der Markgrafen und ihrer Nachfahren. Die sich kreuzenden Schlägel und Eisen als Symbol des Bergbaus deuten auf den über Jahrhunderte wichtigsten Wirtschaftsfaktor hin. Der Bergbau hat die gesamte Region in einmaliger Weise geprägt und spielt in der Traditionspflege auch heute noch eine wichtige Rolle. Die bogenförmige Teilung im Wappen steht vereinfachend für das Erzgebirge als Mittelgebirgslandschaft.
Die Verwendung und Führung des Wappens und der Flaggen des Erzgebirgskreises regelt die Wappen- und Flaggenordnung des Landkreises, die rückwirkend zum 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Danach darf das Wappen nur von einem eingeschränkten bzw. berechtigten Personenkreis verwendet und geführt werden. Dazu zählen etwa der Landrat oder die Bediensteten der Landkreisverwaltung.
Wie bereits dargelegt handelt es sich bei dem Wappen des Erzgebirgskreises um ein Hoheitszeichen, welches nur von einem eingeschränkten bzw. berechtigten Personenkreis verwendet und geführt werden darf.
Damit aber auch Verbände, Firmen, Vereine und andere private Institutionen ihre Zugehörigkeit zum Landkreis und Ihre Identifikation mit dem Erzgebirge kennzeichnen können, hat der Kreistag des Erzgebirgskreises am 20. September 2017 die Einführung eines Landkreis-Signets beschlossen. Dieses ist sowohl in Farbe als auch in einer schwarz/weiß Variante verfügbar. Es darf von jedermann nahezu frei verwendet werden. Sie können sich das Landkreis-Signet des Erzgebirgskreises unter dem nachfolgenden Button herunterladen, nachdem Sie sich für die Nutzung registriert haben.