Das Jobcenter Erzgebirgskreis hält speziell für Arbeitgeber verschiedene Angebote bereit:

Gut beraten – Mit dem kommunalen Arbeitgeberservice

Der kommunale Arbeitgeberservice unterstützt und berät Sie:


Bei Bedarf stellt der Arbeitgeberservice den Kontakt zur Wirtschaftsförderung des Landkreises her.

Ansprechpartner im Arbeitgeberservice

  • Annaberg-Buchholz   Hotline:  03733 831 8080   Fax: 03733 831 858932

E-Mail: jobcenter.24222@kreis-erz.de

Frau Carolin Hübner: 03733 831 8338
Frau Manuela Häckel: 03733 831 8393
Frau Heike Mey: 03733 831 8378

  • Aue-Bad Schlema       Hotline: 03771 277 8080    Fax: 03733 831 858938 

E-Mail: jobcenter.24242@kreis-erz.de

Frau Aline Beise: 03771 277 8443

  • Aue-Bad Schlema       Hotline: 03771 277 8080    Fax: 03733 831 858940 

E-Mail: jobcenter.24252@kreis-erz.de

Frau Ines Schmidt: 03771 277 8628
Frau Annett Voigtmann: 03771 277 8629
Herr Ralf Möckel: 03771 277 8431

  • Stollberg       Hotline: 037296 591 8080    Fax: 03733 831 858946 

E-Mail: jobcenter.24282@kreis-erz.de

Frau Roswitha Gottschalk: 037296 591 8743
Frau Simone Stein: 037296 591 8742
Frau Janett Zimny-Jungk: 037296 591 8786

  • Marienberg       Hotline: 03735 601 8080    Fax: 03733 831 858942 

E-Mail: jobcenter.24262@kreis-erz.de

Frau Silke Lehmberg: 03735 601 8677

  • Marienberg für Region Zschopau      Hotline: 03735 601 8080    Fax: 03733 831 858944 

E-Mail: jobcenter.24262@kreis-erz.de

Frau Ines Sprung: 03735 601 8713

Auf den Punkt, genau! Das Angebot für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Insbesondere Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50

Erwerbsfähige Bürger mit gesundheitlichen Einschränkungen werden an jedem Standort des Jobcenters Erzgebirgskreis von spezialisierten Reha-Vermittlern unterstützt. Das Angebot orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Lebenslagen und ist damit auf den Punkt genau.

Das Vermittlungsangebot für Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen umfasst die individuelle Beratung zu allen Fragen ...

  • der Berufsorientierung,

  • Erstausbildung,

  • Wiedereingliederung,

  • Qualifizierung,

  • sowie über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Der Weg zum gemeinsamen Ziel

Unser Ziel ist es, Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen gezielt und dauerhaft in ein leidensgerechtes Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Dazu beraten wir jeden Bürger intensiv und berücksichtigen gesundheitliche Einschränkungen sowie sonstige Hemmnisse, wie fehlende Fachkenntnisse. Speziell geschulte Reha-Vermittler gehen dabei auf Ihre individuellen Handicaps ein.

Am 01.12.2022 fand ein Erfahrungsaustausch zwischen der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz und dem Jobcenter Erzgebirgskreis statt.

Weitere Angebote und Unterstützung bieten versierte Netzwerkpraktiker, mit denen wir zusammenarbeiten.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber - EAA - KSV Sachsen (ksv-sachsen.de)

Wenn Sie es wünschen, nehmen wir gern für Sie Kontakt zu den Netzwerkpartnern auf.


Allgemeine Informationen für Menschen mit Behinderung gibt es auch beim Sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Teilhabe am Arbeitsmarkt und Eingliederung Langzeitarbeitsloser

Das Teilhabechancengesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten und sieht 2 neue Förderinstrumente vor:

Die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nach § 16 e SGB II und die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16 i SGB II.

Zahlreiche Bundes- und Landesförderprogramme, die sich in den letzten Jahren im Besonderen der Personengruppe der Langzeitarbeitslosen widmeten, haben gezeigt, dass man neue Wege beschreiten muss, um Langzeitarbeitslose erfolgreich und nachhaltig in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Neben hohen Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber kommt der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers (im Bedarfsfall) eine hohe Bedeutung zu, da hierdurch in vielen Fällen Beschäftigungsabbrüche vermieden werden können.


Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16 e SGB II)

Mit dem im Rahmen des Teilhabechancengesetzes neu ausgestalteten § 16 e SGB II sollen Langzeitarbeitslose, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind und trotz vermittlerischer Unterstützung noch nicht integriert werden konnten, neue Beschäftigungschancen erhalten.

Fördervoraussetzungen:

  • mindestens 2 Jahre Arbeitslosigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

  • Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit mindestens 2- jähriger Dauer

Förderkonditionen:

  • 75% Zuschuss zum förderfähigen Arbeitsentgelt im 1. Jahr der Beschäftigung

  • 50% Zuschuss zum förderfähigen Arbeitsentgelt im 2. Jahr der Beschäftigung

  • Übernahme des pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrages (ohne Arbeitslosenversicherung)


Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16 i SGB II)

Durch eine zielgerichtete bewerberorientierte Arbeitgeberansprache, die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen und durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sollen nach § 16 i SGB II für sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt realisiert werden.

Fördervoraussetzungen:

  • erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben,

  • die für insgesamt mindestens 6 Jahre innerhalb der letzten 7 Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten haben (Ausnahmeregelungen gelten für Schwerbehinderte oder Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen)

  • die in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig waren 

  • für die Zuschüsse an Arbeitgeber nach § 16 i Absatz 1 SGB II noch nicht für eine Dauer von 5 Jahren erbracht worden sind

  • Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses (ohne Arbeitslosenversicherung) von i.d.R. 5 Jahren Dauer

Förderkonditionen:

  • Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber bei Beschäftigung eines zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Höhe von:

  • 100 % Zuschuss zum Mindestlohn (1. und 2. Jahr)

  • 90 % Zuschuss zum Mindestlohn im 3. Jahr

  • 80 % Zuschuss zum Mindestlohn im 4. Jahr

  • 70 % Zuschuss zum Mindestlohn im 5. Jahr oder bei Tarifbindung des Arbeitgebers zum  jeweiligen Tariflohn

  • Übernahme des pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrages (ohne Arbeitslosenversicherung)

Bei beiden Förderinstrumenten werden die Teilnehmenden ganzheitlich beschäftigungsbegleitend durch das Jobcenter Erzgebirgskreis betreut.


Zur Abklärung der individuellen Fördervoraussetzungen und für die Konkretisierung der Förderkonditionen im Einzelfall ist zwingend vor dem Abschluss etwaiger Arbeitsverträge der Kommunale Arbeitgeberservice des Jobcenters Erzgebirgskreis zu kontaktieren:
 

Annaberg-Buchholz: 03733 831 8080
Aue-Bad Schlema: 03771 277 8080
Marienberg: 03735 601 8080
Stollberg: 037296 591 8080