Mit Wirkung vom 1. August 2019 übernimmt die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die Rissbegutachtung in Sachsen.
Bisher oblag diese Aufgabe den Landratsämtern und Kreisfreien Städten. Über eine 24-Stunden-Rufbereitschaft ist gewährleistet, dass Meldungen zu mutmaßlichen Rissen an Nutztieren sowie zu toten, verletzten und auffälligen Wölfen rund um die Uhr von einer zentralen Stelle für ganz Sachsen entgegengenommen werden können.
Wenn ein Tierhalter seine Nutztiere bei der täglichen Kontrolle tot oder verletzt vorfindet und ein Wolf als Verursacher vermutet wird, sollte er das innerhalb von 24 Stunden melden, damit der Schaden schnell durch einen Rissgutachter aufgenommen werden kann. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Tierhalter eine Entschädigung erhalten können. Gerissene Tiere werden durch den Freistaat Sachsen zu hundert Prozent entschädigt, sofern der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte und durch den Tierhalter alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind. Das sind für Schafe und Ziegen ein mindestens 90 Zentimeter hoher Elektrozaun oder ein mindestens 120 cm hoher Festzaun mit einem festen Bodenabschluss.
Mit Inkrafttreten der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) wurde das Wolfsmanagement in Sachsen neu strukturiert. Zum 1. Juni 2019 hat die Fachstelle Wolf am LfULG ihre Arbeit mit sechs Angestellten aufgenommen. Sie bündelt und koordiniert alle Aufgaben des Managementplans, des Monitorings, der Beratung der Nutztierhalter und der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf in Sachsen. Mit Wirkung vom 1. August obliegt ihr auch die Rissbegutachtung.
Tierhalter, die Fragen zum Herdenschutz bzw. zur Förderung von präventiven Schutzmaßnahmen haben, können sich an den Herdenschutzbeauftragten der Region wenden. Weitergehende Fragen etwa zum Verbreitungsgebiet der Wölfe in Sachsen, zu den Populationen aber auch zum Verhalten der Tiere uvm. können zudem von der Wolfsbeauftragten des Erzgebirgskreises oder vom Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ beantwortet werden. Die entsprechenden Informationen finden Sie über diese Links
Die entsprechenden Informationen finden Sie hier:
Seit 2015 weist das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ darauf hin, dass in allen Teilen Sachsens jederzeit mit der Anwesenheit eines Wolfs gerechnet werden müsse. Insofern kommt dem präventiven Herdenschutz auch im Erzgebirgskreis eine besondere Bedeutung zu. Halter von Schafen, Ziegen und (Dam-) Wild sind seither angehalten, für den Schutz ihrer Tiere entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Laut dem zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft bieten Elektrozäune, mit einer Höhe von 100 cm bis 120 cm einen wirksamen Schutz für die Tiere. Eine zusätzliche Breitbandlitze über dem Elektrozaun (sog. „Flatterband“) kann zudem das Überspringen verhindern. Für Schäfer mit einem Bestand von mehr als 100 Tieren empfiehlt sich zudem die Anschaffung von Herdenschutzhunden. Seit Anfang 2019 liegt der Fördersatz für die Errichtung derartiger Anlagen bei 100%.
Zusätzlich können die Tiere auch über Nacht eingestallt werden, wobei darauf zu achten ist, dass der Stall umfassend gegen Angriffe von außen abgesichert ist. Herdenschutzmaßnahmen garantieren zwar keinen 100%-igen Schutz, können jedoch Übergriffe durch den Wolf effektiv reduzieren.
Tierhalter, deren Herde vermeintlich oder tatsächlich Opfer eines Wolfsangriffs geworden sind, sollten sich direkt an die Wolfsbeauftragte des Landratsamtes Erzgebirgskreis wenden oder – außerhalb der üblichen Sprechzeiten – über die allgemeine Notrufnummer die Rettungsleitstelle bzw. die Polizei kontaktieren und dort eine möglichst genaue Ortsbeschreibung abgeben. Weiterhin zu melden sind Art und Umfang des Schadens sowie die Kontaktdaten des Meldenden. Alle weitergehenden Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie dann direkt durch die örtlichen Einsatzkräfte.
Im Freistaat Sachsen werden Schäden, bei denen der Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden kann, finanziell ausgeglichen. Dies gilt für alle Haus- und Nutztierarten.
Voraussetzung ist allerdings die Einhaltung der vorgenannten Kriterien des Mindestschutzes. Dies gilt für Halter von Schafen, Ziegen und (Dam-) Wild – Halter anderer Nutztiere, etwa von Pferden oder Rindern werden bei bestätigten Wolfsübergriffen generell entschädigt, da es für diese Tierarten keine definierten Kriterien zum Mindestschutz gibt.
Zwingende Voraussetzung für die Zahlung von Schadenersatzleistungen ist eine Vor-Ort-Begutachtung durch einen Rissgutachter des Landratsamtes Erzgebirgskreis. Dieser stellt über den Sachverhalt zu Dokumentationszwecken ein sogenanntes Rissprotokoll, welches zugleich Grundlage für mögliche Entschädigungszahlungen ist. Die Regulierung des Schadens erfolgt auf Antrag des Geschädigten über die Landesdirektion Sachsen.
Bei Fund eines Wildtierkadavers ist – wenn bekannt - immer zuerst der Jagdausübungsberechtigte zu informieren. Ansonsten ist die Untere Jagdbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis zu verständigen bzw. außerhalb der Dienstzeit die Polizei. Diese bzw. die Polizei entscheidet über das weitere Vorgehen.
Bei vermuteten Wolfssichtungen ist es ratsam die Wolfsbeauftragte des Erzgebirgskreises zu kontaktieren, die die entsprechenden Daten sammelt. Derartige Hinweise aus der Bevölkerung sind essentiell, liefern sie doch wichtige Informationen über Vorkommen, Verhalten oder Entwicklung der Wolfspopulation in der Region.
Wölfe verhalten sich von Natur aus vorsichtig dem Menschen gegenüber, weshalb sie meistens ausweichen, noch bevor sie bemerkt werden. Begegnungen auf unter 100 m finden in der Regel dann statt, wenn die Wölfe den Menschen z. B. wegen entsprechender Windverhältnisse nicht vorab bemerkt haben. Wenn sie den Menschen wahrnehmen, fliehen die Wölfe meist nicht panisch, sondern orientieren sich zunächst einen Augenblick lang und ziehen sich dann zurück. Unter allen dokumentierten Wolfssichtungen in Sachsen waren nur einige wenige, in denen sich Wölfe Menschen genähert haben, obwohl sie ihre Anwesenheit schon bemerkt hatten. Meistens handelte es sich in diesen Fällen um unerfahrene, neugierige Jungwölfe oder es überwog vor dem Fluchtimpuls vor dem Menschen das Interesse der Wölfe für Hunde oder Schafe in der Nähe der jeweiligen Person.
Das Kontaktbüro Wölfe Sachsen vermittelt unter nachfolgendem Link Verhaltensregeln und Hinweise zur Begegnung mit dem Wolf: www.wolf-sachsen.de
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