Gremien, Funktion & Aufgaben

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger des Landkreises und der Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der EU, die wahlberechtigt und stimmberechtigt in Kreisangelegenheiten sind, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten im Landkreis wohnen.

Dem Kreistag obliegt als Hauptorgan die kommunalpolitische Arbeit. Er kontrolliert seine Beschlüsse und kann vom Landrat Informationen zu wichtigen Angelegenheiten des Landkreises erfragen. Der Kreistag kann beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben zur dauernden Erledigung übertragen, soweit keine gesetzliche Regelung entgegensteht. Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat.

Der Kreistag des Erzgebirgskreises wurde am 26. Mai 2019 für fünf Jahre gewählt. Die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie Ersatzpersonen der Wahl zum 3. Kreistag im Erzgebirgskreis am 26. Mai 2019 finden Sie in der Ausgabe 23 des Amtsblattes des Erzgebirgskreisesvom 31. Mai 2019.

Die konstituierende Sitzung des 3. Kreistages des Erzgebirgskreises fand am 03.07.2019 im Landratsamt in Annaberg-Buchholz statt.

Kontakt

Geschäftsstelle Kreistag
Postanschrift
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Besucheranschrift
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Tätigkeitsberichte zur Arbeit des Kreistages des Erzgebirgskreises

Tätigkeitsbericht zur Wahlperiode 2014 bis 2019

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Tätigkeitsbericht zur Wahlperiode 2008 bis 2014

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