Bildung und Teilhabe
Sport im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Zoo. „Mitmachen“ soll für alle Kinder unabhängig von der finanziellen Situation in der Familie möglich sein.
Die Leistungen des Bildungspakets unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen und ermöglichen zielgerichtet die Teilnahme an Angeboten in Schule und Freizeit.
Seit 2019 hat der Gesetzgeber diese Leistungen verbessert:
Welche Leistungen gibt es?
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Es werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Eine Bestätigung der Schule/ Einrichtung ist erforderlich.
Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler. Zweimal im Jahr wird ein zusätzlicher Geldbetrag für den Kauf von Schulmaterialien ausgezahlt - zum 1. August 2023 bzw. zu Beginn des ersten Schulhalbjahres in Höhe von 116 Euro und zum 1. Februar 2023 bzw. zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres in Höhe von 58 Euro.
Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler. Wer für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen ist, erhält die Kosten.
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler. Damit die Lernziele in der Schule noch erreicht werden, können Kosten für Lernförderung übernommen werden. Die Schule muss bestätigen, dass keine schulischen Angebote vorliegen und die Lernförderung erforderlich ist.
Kosten für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Die Kosten werden direkt mit dem Essenanbieter abgerechnet.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es werden Leistungen in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich übernommen, wenn entsprechende Angebote, z.B. Mitgliedschaft im Sport- oder Kulturverein, Musikschulunterricht, Teilnahme an organisierten Freizeiten etc. wahrgenommen werden.
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten
Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren (bei Leistungen der Teilhabe unter 18 Jahren), die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
bei Bezug von
Bürgergeld (bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld) nach SGB II,
Wohngeld nach dem WoGG,
Leistungen nach § 2 oder 3 AsylbLG oder
Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen
Hilfe zum Lebensunterhalt/ Sozialhilfe nach SGB XII.
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden:
für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II beim Jobcenter Erzgebirgskreis
für die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG beim Sachgebiet Migration und Personenstandswesen
für alle anderen Leistungsberechtigten beim Referat Soziale Hilfen
gewährt.
Dort können Sie sich auch beraten lassen.
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe vom Antrag auf Bürgergeld (bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II) umfasst. Lediglich Leistungen für eine ergänzende angemessene Lernförderung müssen noch gesondert beantragt werden. Alle anderen Bedarfe für Bildung und Teilhabe für die in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder müssen Sie dem Jobcenter nur anzeigen und entsprechende Nachweise und Unterlagen dazu einreichen.
Alle anderen Leistungsberechtigten müssen für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket je Kind einen Antrag stellen.
Erklär-Video: Bildungs- und Teilhabeprojekt
Damit Kinder aus einkommensschwachen Familien die gleichen Bildungschancen wie Altersgenossen haben und entsprechend auch am sozialen Leben teilnehmen können, erhalten sie mit dem Bildungs- und Teilhabeprojekt finanzielle Unterstützung. Doch welche Leistungen sieht das bundesweite Förderpaket vor und wer kann sie eigentlich beantragen? Anworten auf diese Fragen liefert das Erklär-Video zum Bildungs- und Teilhabepaket.