Kostenübernahme für das Bildungsticket im Rahmen der Leistungen für Bildung & Teilhabe

21. Mai 2022
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Familien mit geringen Einkommen und Bezieher von Sozialleistungen können eine Kostenübernahme des Eigenanteils beantragen.

Mit Einführung des landesweiten Bildungstickets haben sich die Schülerbeförderungskosten für Eltern mit Kindern an allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen für das kommende Schuljahr 2022/2023 deutlich erhöht. Für das Bildungsticket zahlen Eltern nunmehr 180 EUR im Jahr.

Mit Kreistagsbeschluss vom 30.03.2022 hat der Erzgebirgskreis der Bezuschussung des Bildungstickets für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 in Höhe von insgesamt 120 EUR zugestimmt. Damit bleibt für Eltern von Grundschülern ein Eigenanteil von jährlich 60 EUR. Eltern von Schülern weiterführender Schulen (Ober-, Gymnasial- und Berufsschüler) müssen die 180 EUR indes komplett selbst tragen.

Für Familien mit geringen Einkommen könnte jedoch eine Kostenübernahme des Eigenanteils in Höhe von 60 EUR bzw. 180 EUR im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) in Betracht kommen.

Einen Rechtsanspruch auf das Bildungspaket besteht, sofern Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene oder deren Eltern eine der nachfolgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld nach dem SGB II,

  • Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,

  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),

  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG),

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

 

Den erforderlichen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises.

 

Eltern, die Fragen haben, können sich zudem gern an die nachfolgenden Fachbereiche wenden.

Kontaktdaten

Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld

Bürgertelefon: 03733 – 831 8888

 

Empfänger von Sozialhilfe

Tel.: 03771 – 277 3107

E-Mail: SGB12@kreis-erz.de

 

Empfänger von Wohngeld/ Kinderzuschlag

Tel.: 03771 – 277 3511

E-Mail: bildung-teilhabe@kreis-erz.de

 

Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG

Tel.: 03733 – 831 5200

E-Mail: auslaenderbehörde@kreis-erz.de

 

PM/SP

Kontakt

Jobcenter Erzgebirgskreis

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

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