2. Wahlgang zur Wahl des Landrates im Erzgebirgskreis
Am Sonntag, den 03. Juli 2022 findet der 2. Wahlgang zur Wahl des Landrates im Erzgebirgskreis statt.
Für die Stimmabgabe beim 2. Wahlgang gilt die Wahlbenachrichtigung, die bereits zur Teilnahme am 1. Wahlgang berechtigte, weiter.
Personen, die keine Wahlbenachrichtigung mehr haben, beispielsweise bei Verlust der Wahlbenachrichtigungskarte, können sich für ein entsprechendes Ersatzdokument an die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes wenden.
Wer zum 1. Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt hatte, dem werden für den 2. Wahlgang automatisch Briefwahlunterlagen von der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung übersandt. Es besteht auch die Möglichkeit mit dem Wahlschein in einem Wahllokal wählen zu gehen.
Da im 1. Wahlgang am 12. Juni 2022 keiner der Bewerber zur Wahl des Landrates im Erzgebirgskreis mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreichte, findet am 3. Juli 2022 ein 2. Wahlgang statt. Gewählt ist, wer im 2. Wahlgang die meisten Stimmen erreicht.