2. Wahlgang zur Wahl des Landrates im Erzgebirgskreis

16. Juni 2022
Neuigkeiten

Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses informiert.

Am Sonntag, den 03. Juli 2022 findet der 2. Wahlgang zur Wahl des Landrates im Erzgebirgskreis statt.

Für die Stimmabgabe beim 2. Wahlgang gilt die Wahlbenachrichtigung, die bereits zur Teilnahme am 1. Wahlgang berechtigte, weiter.

Personen, die keine Wahlbenachrichtigung mehr haben, beispielsweise bei Verlust der Wahlbenachrichtigungskarte, können sich für ein entsprechendes Ersatzdokument an die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes wenden.

Wer zum 1. Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt hatte, dem werden für den 2. Wahlgang automatisch Briefwahlunterlagen von der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung übersandt. Es besteht auch die Möglichkeit mit dem Wahlschein in einem Wahllokal wählen zu gehen.

Da im 1. Wahlgang am 12. Juni 2022 keiner der Bewerber zur Wahl des Landrates im Erzgebirgskreis mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreichte, findet am 3. Juli 2022 ein 2. Wahlgang statt. Gewählt ist, wer im 2. Wahlgang die meisten Stimmen erreicht.

Welche Kandidaten zum 2. Wahlgang auf dem Stimmzettel stehen, wurde am 17. Juni 2022 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises öffentlicht bekannt gemacht.

 

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