4. Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises

25. Juni 2020
Neuigkeiten

Veranstaltungsort coronabedingt diesmal Stadion in Aue

Zur 4. Sitzung der laufenden Wahlperiode kamen am 24. Juni 2020 die Kreisrätinnen und Kreisräte des Kreistages des Erzgebirgskreises zusammen. Aufgrund der Corona-Pandemie und der einzuhaltenden Mindestabstände wurde als Tagungsort das Erzgebirgsstadion (VIP-Ebene 1) in Aue-Bad Schlema gewählt.

Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Landrat Frank Vogel, standen 15 weitere Tagesordnungspunkte zur öffentlichen Diskussion und Beschlussfassung.

Zu Beginn berichtete Landrat Vogel über die Corona-Pandemie im Erzgebirgskreis. Seit dem Auftreten der ersten Infektionen mit COVID-19 im März, wurden durch das Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst 558 Infektionen im Landkreis gemeldet. 43 Bürgerinnen und Bürger verstarben im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung. In den letzten sieben Tagen gab es im Erzgebirgskreis 3 Neuinfektionen, 55 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. „Auch wenn die Zahlen derzeit sehr niedrig sind, ist Corona nicht vorbei! Deshalb sollten wir alle weiter mit Vernunft und verantwortungsbewusst agieren“, betonte der Landrat. Sein Dank ging vor allem an die Bürgerinnen und Bürger, welche in den vergangenen Wochen die im Zusammenhang mit Corona verhängten Maßnahmen diszipliniert mitgetragen hätten. Innerhalb der Landkreisverwaltung dankte der Landrat im Besonderen der Abteilung 2 – Ordnung und Soziales sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes, der IT und des Katastrophenschutzes für ihre Einsatzbereitschaft in den vergangenen Wochen. 

Der Landrat sprach ebenfalls die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise an, welche sich erst im Haushalt 2022 endgültig beziffern ließen. „Die haushalterischen Auswirkungen, z. B. durch geringere Steuereinnahmen, sind momentan nicht abschätzbar und werden sich erst mittel- und langfristig zeigen“, so der Landrat. Allein für die Beschaffung von Schutzausrüstung seinen Kosten in Höhe von 350.000 EUR entstanden.  

Die erste Beschlussvorlage befasste sich mit der Entscheidung über die Antragstellung eines Naturschutzgroßprojektes „Bergwiesen im Erzgebirgskreis“ im Rahmen des Förderprogramms des Bundesamtes für Naturschutz „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“. Bereits zur Kreistagssitzung am 25. September 2019 wurde das Projekt mit seinen drei möglichen Fördergebieten vorgestellt und eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Machbarkeitsstudie beschlossen. Im Zeitraum vom 30.09.2019 bis 30.11.2019 sind in Summe 542 Beteiligungen im Bürgerbeteiligungsportal eingegangen. Aus den Angaben zu den jeweiligen Wohnsitzen der Teilnehmer ergibt sich, dass sich 13 aus der Bundesrepublik Deutschland, 132 aus dem Freistaat Sachsen und 397 aus dem Erzgebirgskreis an der Umfrage beteiligt haben. Damit steht eine statistisch verlässliche Stichprobe zur Verfügung, die ein öffentliches Meinungsbild darstellt. Die Frage „Würden Sie einem Naturschutzgroßprojekt im Erzgebirgskreis zustimmen?“ haben im Durchschnitt 67 % mit „Ja“ geantwortet.

Mehrheitlich stim‎mte der Kreistag für den Antrag zur Aufnahme des Erzgebirgskreises in das Förderprogramm des Bundes – chance.natur – zur „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ beim Bundesamt für Naturschutz. Voraussetzung für die endgültige Antragstellung ist die Herstellung des Einvernehmens mit den beteiligten Kommunen im jeweiligen Fördergebiet.

I‎m Anschluss daran erfolgte die Abstimmung über das jeweilige Fördergebiet. Ebenfalls mehrheitlich beschlossen wurde, dass der Landkreis als Projektträger für das Fördergebiet 2 „Bergwiesen und Moore des Kammbereichs von Satzung bis Rübenau" einschließlich der zwei Gemeinden Sehmatal und Crottendorf des Fördergebietes 1 "Offenlandverbund Elterlein bis Oberwiesenthal" einen Förderantrag beim Bundesamt für Naturschutz stellt. Voraussetzung für die endgültige Antragstellung ist die Herstellung des Einvernehmens mit den beteiligten Kommunen im jeweiligen Fördergebiet.

Als Hauptorgan des Landkreises ist der Kreistag auch für die Entlastung des Verwaltungsrates der Erzgebirgsparkasse zuständig. Dieser wurde per Beschluss einstimmig für das Geschäftsjahr 2019 entlastet.

Tagesordnungspunkt 6 befasste sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE über die Einladung zu einem Runden Tisch der sich dem Thema Möglichkeiten und Notwendigkeiten für regionale Ernährungskreisläufe widmet. Gegenstand des Runden Tisches soll es sein, gemeinsam Möglichkeiten und Verfahrensweisen abzustecken, wie regionale Ernährungskreisläufe im Erzgebirgskreis verstärkt zur Wirkung kommen können und insbesondere welche Unterstützungsmöglichkeiten der Landkreis hat. Die Mehrheit der Kreisräte stimmte für den Beschluss.

Zur Abstimmung lag außerdem ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen GRÜNE und DIE LINKE sowie Herrn Kreisrat Wittig (SPD) vor. Gegenstand der Vorlage war, auf freiwilliger Basis 30 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMA) aus den griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen und ein kindgerechtes Leben im Erzgebirge zu ermöglichen. Der Antrag sorgte teils für harsche Diskussionen.  Überwiegend Konsens herrschte über die unhaltbaren Zustände für Kinder und Jugendliche in den Flüchtlings-Hotspots, besonders auf den griechischen Inseln. Ebenso waren sich die Kreisräte überwiegend einig, dass die Verhältnisse vor Ort einer Veränderung bedürfen. Der Antrag wurde jedoch am Ende mit 56 Gegenstimmen abgelehnt. Dies wurde mit der politischen Zuständigkeit, welche beim Bund bzw. der EU liegt, sowie in den nicht abschätzbaren Kosten für die freiwillige Unterbringung und Betreuung der UMA begründet.  

Einstimmig wurde der Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung zugestimmt. Dadurch erhöht sich der regelmäßige Entschädigungssatz für ehrenamtliche Tätigkeit von 9 Euro auf 12 Euro. Dies betrifft derzeit den ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten, die Patientenfürsprecher,  den ehrenamtlichen Stellvertreter des Landrates sowie die Mitglieder des Jägerprüfungsausschusses nach § 14 Sächsische Jagdverordnung. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für den Landkreis betragen pro Jahr 4.000 Euro.

Durch den Kreistag ermächtigt wurde der Landrat, nach ordnungsgemäß durchgeführtem Ausschreibungsverfahren, den Zuschlag für die Bauleistungen für die Baumaßnahme K 8115 – Ausbau in Streckewalde 1. BA BW 9 zu erteilen. Die geschätzten Baukosten/Vergabesumme liegt bei 1,6 Mio. Euro. Die Baumaßnahme ist im Doppelhaushalt 2019/2020 eingestellt und finanziell gesichert. Der Baubeginn ist für Mitte August 2020 vorgesehen.

Der Erzgebirgskreis ist gemäß §§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 6a SGB II als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und gemäß § 3 Abs. 2 SGB XII als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig für die Gewährung der Leistung der Kosten der Unterkunft und Heizung. Nach den §§ 22 SGB II und 35 SGB XII werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Entsprechend der in der KdU-Rili ERZ vom 16.04.2014 getroffenen Festlegung sind die Angemessenheitswerte der Bruttokaltmiete mindestens aller 2 Jahre zu überprüfen und ggf. neu festzulegen. Der Abteilung 2 – Soziales und Ordnung – liegt ein Ergebnisbericht vor, der eine neue angemessene Bruttokaltmieten festsetzt. Laut Prognose liegen die Mehrkosten für den Landkreis pro Kalenderjahr bei 164.000 Euro. Der Fortschreibung der Richtlinie wurde einstimmig zugestimmt.

Im Tagesordnungspunkt 11 beschlossen die Damen und Herren Kreisträte mehrheitlich den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der Aufgabe des öffentlichen Personennahverkehrs für Busverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Erzgebirgskreises für die Strecke von Marienberg bis zur deutsch-tschechischen Grenze für den grenzüberschreitenden Busverkehr. Die Finanzierung der grenzüberschreitenden Busverkehrsleistungen auf deutscher Seite im Bereich

des Erzgebirgskreises soll durch den ZVMS erfolgen. Ab dem 18. Juli ist die Buslinie eingerichtet.

Es folgte die Bestellung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses. Nach dem Ausscheiden von Herrn Matthias Richter wurde Herr Thomas Friedemann als Stellvertreter für Herrn Franze (Kreisjugendring) vorgeschlagen und gewählt. Thomas Friedemann ist Leiter der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative Zschopau.

Der Kreistag befand über eine weitere Personalie des Jugendhilfeausschusses. Herr Daniel Schneider wurde als Mitglied des Jugendhilfeausschusses abberufen, da er aufgrund seiner beruflichen Neuorientierung den Kreissportbund Erzgebirge e. V. verlässt. Ein Besetzungsvorschlag lag noch nicht vor.

Da im Freistaat Sachsen die Amtszeit zweier durch den Erzgebirgskreis vorgeschlagener ehrenamtlicher Richter der Sozialgerichtbarkeit des Sozialgerichts Chemnitz in diesem Jahr endet, mussten durch den Kreistag zwei Bewerber gewählt werden. Um eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen, wurden dem Vorschlag, die bisherigen Personen für eine erneute Amtszeit (5 Jahre) vorzuschlagen, zugestimmt. Gewählt wurden Frau Manja Baumeister und Herr Bernd Schamel.

Der Kreistag des Erzgebirgskreises kommt am 30. September 2020 zu seiner nächsten regulären Sitzung in diesem Jahr zusammen.

 

SJ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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