Abtrennung der Festlegungen zur Windenergienutzung vom Verfahren zur Aufstellung des Regionalplanes Region Chemnitz
Information des Planungsverband Region Chemnitz:
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Regionalplans Region Chemnitz mit Umweltbericht - Abtrennung der Festlegungen zur Windenergienutzung vom Verfahren zur Aufstellung des Regionalplanes Region Chemnitz
Bestandteil der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Regionalplans Region Chemnitz mit Umweltbericht gemäß §§ 9 und 10 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (SächsLPlG) im Jahr 2016 war auch der Entwurf des Regionalen Windenergiekonzeptes (RWEK).
Zum Entwurf des RWEK wurde eine sehr große Anzahl von Stellungnahmen abgegeben. Durch die Vielzahl und Qualität der darin enthaltenen Hinweise, Anregungen und Bedenken war es bisher nicht möglich, dazu eine abschließende Abwägung vorzunehmen und einen neuen, qualifizierteren Entwurf des RWEK unter Beachtung der Abwägungsergebnisse zu erstellen.
Gegenwärtig beabsichtigen sowohl der Bund mit dem Gesetzentwurf zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) als auch der Freistaat Sachsen auf der Grundlage des Koalitionsvertrages für die Jahre 2019 bis 2024 einen pauschalen Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung bzw. auch ein Verbot von Windenergieanlagen im Wald festzulegen.
Eine solche Festlegung hätte erhebliche Auswirkungen auf das RWEK. Alle im Entwurf des RWEK enthaltenen Gebiete für die Nutzung der Windenergie befinden sich teilweise oder vollständig innerhalb des durch Bund und Land zukünftig beabsichtigten Abstandes von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung von 1.000 m. Die Weiterführung des Verfahrens mit den bisher angewendeten Kriterien und eine Abwägung der dazu vorgebrachten Einwendungen sind deshalb nicht mehr zielführend.
Die Verbandsversammlung hat aufgrund dieser neuen Sachlage auf ihrer 26. Sitzung am 17. Dezember 2019 in Chemnitz den Beschluss gefasst, die Festlegungen zur Windenergienutzung vom Verfahren zur Aufstellung des Regionalplanes Region Chemnitz abzukoppeln und das Verfahren zum Regionalplan ohne die Festlegungen zur Windenergienutzung (RWEK und Ziele Z 3.2.2 bis Z 3.2.5 des Offenlage-Entwurfs des Regionalplanes vom 15. Dezember 2015, Beschluss-Nr. 13/2015) zu Ende zu führen. Der zukünftige Regionalplan Region Chemnitz wird somit vorerst keine Festlegungen für die Windenergienutzung mehr enthalten.
Die Erarbeitung eines neuen RWEK ist erst dann sinnvoll durchführbar, wenn die durch den Bund und das Land beabsichtigten gesetzlichen Regelungen für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung bzw. zum Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald bekannt sind und die Erlangung ihrer Rechtskraft sicher zu erwarten ist.
In einem neuen Planverfahren besteht für jedermann erneut die Möglichkeit, zu dem dann durch den Verband vorgelegten und überarbeiteten Planentwurf eine Stellungnahme abzugeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist ein Zeitraum für die Durchführung dieses Verfahrens jedoch noch nicht bestimmbar.
Weitere Informationen: Planungsverband Region Chemnitz www.pv-rc.de
PM PV-RC/AB