Änderungen der Öffnungszeiten der „Wohngeldstelle“
Um eine zeitnahe Bearbeitung der täglich zahlreicher eingehenden Wohngeldanträge durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Wohngeld (der „Wohngeldstelle“) sicherstellen zu können, werden ab Montag, den 17. Oktober 2022 bis auf weiteres die Öffnungszeiten geändert. Eine Vorsprache in der Wohngeldstelle des Landratsamtes Erzgebirgskreis ist ausschließlich in dringenden Fällen bei einem erforderlichen Abstimmungsbedarf nur im Dienstgebäude Aue, Wettinerstr. 64 jeweils
dienstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
möglich.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger von einer persönlichen Vorsprache zur Abgabe der Wohngeldanträge abzusehen. Es ist ausreichend, wenn der Wohngeldantrag postalisch übermittelt wird. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer persönlichen Abgabe in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Erzgebirgskreises oder in den Dienststellen des Landratsamtes. Von dort erfolgt eine zeitnahe Weiterleitung der Anträge an die Wohngeldstelle.
Des Weiteren bitten wir die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises von Nachfragen zum Bearbeitungsstand des Wohngeldantrages abzusehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Wohngeld (der „Wohngeldstelle“) sind bestrebt alle eingehenden Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten.
PM/SP