Aktuelle Lage und Hinweise zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Erzgebirgskreis

13. Oktober 2020
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Informationen aus der Pressekonferenz am 12.10.2020.

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Aktuelle Lage Infektionsgeschehen und Fallzahlentwicklung

10.10.2020: Fälle Veränderung zum Vortag: +48*, Fallzahl Anzahl gesamt: 1068, Quarantäne Anzahl gesamt: 572, Todesfälle Anzahl gesamt: 50, Inzidenzfälle je 100 T Einwohner: 50,15

11.10.2020: Fälle Veränderung zum Vortag: +48*, Fallzahl Anzahl gesamt: 1068, Quarantäne Anzahl gesamt: 572, Todesfälle Anzahl gesamt: 50, Inzidenzfälle je 100 T Einwohner: 50,15

*Nach vorläufigem Stand der amtlich bekannten Infektionszahl des Gesundheitsamtes Erzgebirgskreis.

Derzeit gibt es keine benennbaren Schwerpunkte (Hotspots). Die amtlich gemeldeten Fälle betreffen den gesamten Erzgebirgskreis.

Betroffenheit von Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen

Aktuell gibt es an 8 Bildungseinrichtungen im Erzgebirgskreis bestätigte COVID-19-Fälle.

-    Oberschule Sehmatal
-    Evangelische Schulgemeinschaft Erzgebirge Annaberg-Buchholz
-    IAJ Institut für Ausbildung Jugendlicher in Annaberg-Buchholz
-    Förderzentrum Annaberg, Adam-Ries-Straße in Annaberg-Buchholz
-    Grundschule Ehrenfriedersdorf
-    Oberschule Zschopau
-    ASG- Anerkannte Schulgesellschaft in Annaberg-Buchholz
-    Oberschule Olbernhau

Testungen  

-    Testungen werden gemäß RKI-Richtlinie und Testkonzeption des Freistaates Sachsen vom GA veranlasst, wenn
o    Testungen für ermittelte Kontaktpersonen nach Typ 1 gemäß RKI-Richtlinie erforderlich sind
o    Testungen für betroffene sensible Einrichtungen, nach Ermittlung und Feststellung der jeweiligen Rahmenbedingungen festgelegt werden
-    Diese Testungen werden vom GA individuell und personenkonkret angeordnet und koordiniert.
-    veranlasste Testungen – insbesondere für Kontaktpersonen der Kategorie 1 – erfolgen gegenwärtig durch
o    das Gesundheitsamt selbst
o    mit Unterstützung der Krankenhäuser ERZ-Holding und der Kliniken Erlabrunn

-    Personen, mit Symptomen wie Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Husten, Kopfschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit und/oder den Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn ist dringlich empfohlen sich vorab telefonisch an den behandelnden Hausarzt zu wenden, der über die weitere Diagnostik und ggf. weitere Behandlung entscheidet

-    Teststelle der Kassenärztlichen Vereinigung
o    Teststelle an der Messe in Chemnitz ist für Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises nutzbar
o    Öffnungszeiten: Montag bis Freitag in der Zeit von 16 bis 19 Uhr und am Sonntag von 9 bis 12 Uhr
o    vorstellig werden können Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der oben beschriebenen vorliegenden Symptomatik
o    ebenso geöffnet für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten

Quarantäne

Quarantäne wird gemäß Infektionsschutzgesetz und RKI-Richtlinie durch das Gesundheitsamt angeordnet
o    dient dazu Infektionsketten zu brechen
o    Quarantäne gilt für 14 Tage – Zeitraum wird im Bescheid festgeschrieben
    a) erhalten Personen, deren positives COVID-19-Testergebnis amtlich bekannt ist
    b) erhalten vom Gesundheitsamt ermittelte enge Kontaktpersonen der Kategorie 1
    keine Verkürzung der Quarantänedauer, auch bei vorliegendem negativen Testergebnis für diese Personengruppe

Quarantäne für Reiserückkehrer gemäß SächsCoronaQuarVO
§ 1 „Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende; Beobachtung“
    - häusliche Absonderung für 14 Tage und zwingende Information an das Gesundheitsamt
§ 3 „Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne“
    - ärztlicher Befund in deutscher oder in englischer Sprache, der belegt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen
     - die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein […] oder kann im Inland nachgeholt werden
    weitere Ausnahmen sind dezidiert in der SächsCoronaQuarVO geregelt     
Link: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaQuarantaeneVO-Stand-2020-09-29.pdf

PM/AB

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