Aktuelle Lage und Hinweise zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Erzgebirgskreis
Aktuelle Lage Infektionsgeschehen und Fallzahlentwicklung
Fälle kumuliert: 18.902
7-Tages-Inzidenz: 166,6 (Fälle der letzten 7 Tage/100.000 Einwohner)
Todesfälle: 529
Quelle: RKI Dashboard, https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4, Stand: 20.01.2021, 00:00 Uhr.
Mit Stand heute (20. Januar 2021) sind insgesamt 18.902 amtlich bekannte Infizierte bzw. laborbestätigte Fälle von Personen, bei denen das SARS-CoV-2 Virus nachgewiesen wurde, statistisch erfasst. Im Vergleich zum Mittwoch der Vorwoche (13. Januar 2021) sind 677 Fälle dazu gekommen. Inzwischen sind 529 Personen aus dem Personenkreis der amtlich bekannten COVID-19 Infizierten verstorben, im Vergleich zum Mittwoch der Vorwoche sind es 52 mehr. Das Durchschnittsalter aller Verstorbenen liegt bei 83 Jahren.
Die Anzahl stationär zu behandelnder COVID19-Patienten in den Krankenhäusern auf den Normalstationen ist seit Jahresbeginn rückläufig. Im Vergleich zu den bisherigen Höchstbelegungen von etwa Mitte bis Ende November 2020 ist hier eine erste vorsichtige Entspannung der Lage zu erkennen. Die Betreuung intensivmedizinischer COVID-19 Patienten bewegt sich hingegen nach wie vor auf einem konstant hohen Niveau. Insofern gilt es die Entwicklung der nächsten Tage und Wochen weiterhin gezielt in den Blick zu nehmen, ob sich aus den ersten Tendenzen ein möglicher Trend abzeichnen wird.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie in den „Corona-Informationen“. Diese werden täglich auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus zur Verfügung gestellt.
Neue Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises
Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat am 20. Januar 2021 eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Diese Allgemeinverfügung tritt am 21. Januar 2021 in Kraft.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 15.01.2021 zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen tritt mit Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung außer Kraft.
Sie beinhaltet die Regelungen für Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen sowie positiv getestete Personen.
Die letzte Allgemeinverfügung, die als Muster-Allgemeinverfügung (Muster-AV) vom Freistaat Sachsen sachsenweit von den Gebietskörperschaften umgesetzt werden sollte, musste aufgrund von Änderungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalts (SMS), angepasst werden.
Folgende Änderungen wurden vom SMS an uns herangetragen:
1) zeitliche Spezifizierung der Kontaktpersonen insbesondere der Hausstandsangehörigen bei Punkt 2.1.1.:
In der Muster-AV war formuliert „vorangegangener Tage“. Nun korrigiert das SMS seine Vorgaben und führt mit „zwei Tage“ eine zeitliche Spezifizierung durch.
2) Neufassung für Nr. 7:
Das SMS erhielt den Hinweis, dass der angegebene Paragraf nicht richtig ist und der Hinweis auf die Ordnungswidrigkeit wegfiel. Richtig ist, dass die Straftat nach § 74 IfSG und nicht § 75 IfSG geahndet werden kann. Dementsprechend hat das SMS seine Muster-AV korrigiert.
Die Allgemeinverfügung vom 19.01.2021 wurde im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 04/2021 vom 20.01.2021, bekannt gemacht. www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen
Der Erzgebirgskreis informiert dazu in der Rubik „Rechtsvorschriften“ auch auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus
PM/AB