Aktuelle Lage und Hinweise zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Erzgebirgskreis
Aktuelle Lage Infektionsgeschehen und Fallzahlentwicklung
Fälle kumuliert: 2.518
7-Tages-Inzidenz: 188,1 (Fälle der letzten 7 Tage/100.000 Einwohner)
Todesfälle: 73
Quelle: RKI Dashboard https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
Stand 28.10.2020 00:00 Uhr
Entwicklung und gegenwärtige Situation in den 6 Krankenhäusern im Erzgebirgskreis
Datum |
stationäre COVID-Patienten gesamt |
davon schwere Verläufe |
27.10.2020 | 110 | 13 |
26.10.2020 | 105 | 15 |
25.10.2020 | 96 | 13 |
24.10.2020 | 92 | 11 |
23.10.2020 | 93 | 9 |
22.10.2020 | 84 | 12 |
21.10.2020 | 80 | 9 |
Allgemeinverfügung für den Erzgebirgskreis
Für den Erzgebirgskreis trat am 24. Oktober 2020 eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Veröffentlicht am 23. Oktober 2020 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 46/2020, auf www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen
Die „Allgemeinverfügung: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung“ umfasst im Kern 11 Regelungen (konkreter Wortlaut ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen):
1. datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktdatenerhebung
2. Anordnung des Tragens der MNB im öffentlichen Raum
3. Feiern mit max. 10 Personen (Ausnahme: Hausstand > 10)
4. keine Betriebs- und Vereinsfeiern
5. Mindestabstands- und MNB-Regelungen für Kirchenbesuch
6. Mindestabstands- und MNB-Regelungen für Versammlungen und Veranstaltungen in öffentlichen Räumen
7. Veranstaltungen mit max. 100 Personen zulässig
8. Tragen von MNB in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben
9. Schließung Schank- und Speisewirtschaften 22 – 5 Uhr
10. Verbot Verkauf von Alkohol 22 – 5 Uhr
11. verpflichtendes Tragen MNB in Schulen/Schulgelände (Ausnahmen definiert)
Diese Allgemeinverfügung gilt bis diese durch den Landrat aufgehoben wird oder tritt mit Inkrafttreten einer neuen Allgemeinverfügung außer Kraft.
Ein Mitschnitt der Pressekonferenz kann hier auf unserem Youtube-Kanal abgerufen werden.
PM/AB