Aktuelle Lage und Hinweise zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Erzgebirgskreis

04. November 2020
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Informationen aus der Pressekonferenz am 04.11.2020.

Aktuelle Lage Infektionsgeschehen und Fallzahlentwicklung

Fälle kumuliert: 3.320
7-Tages-Inzidenz: 218,2 (Fälle der letzten 7 Tage/100.000 Einwohner)
Todesfälle: 98 

Quelle: RKI Dashboard

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
Stand: 03.11.2020, 00:00 Uhr. Wegen einer Störung beim RKI ist am 04.11.2020, Stand: 13:30 Uhr, noch keine Datenaktualisierung erfolgt.

 

Kalenderwoche Zeitraum durchschnittliche Fälle pro Tag

44

26.10.2020 - 01.11.2020 134,9

43

19.10.2020 - 25.10.2020 112,7

42

12.10.2020 - 18.10.2020 78,3

41

05.10.2020 - 11.10.2020 31,4

40

28.09.2020 - 04.10.2020 16,1

39

21.09.2020 - 27.09.2020 13,1

 

Entwicklung und gegenwärtige Situation in den 6 Krankenhäusern im Erzgebirgskreis

 

Datum

 

stationäre COVID-Patienten gesamt

 

davon schwere Verläufe

03.11.2020

181 16

02.11.2020

162 18

01.11.2020

146 17

31.10.2020

138 12

30.10.2020

127 15

29.10.2020

131 16

28.10.2020

117 15

 

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises

Am 2. November 2020 trat die neue Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) in Kraft. Gleichzeitig wurde die Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises vom 23. Oktober 2020 durch den Landrat aufgehoben.

Somit gilt seit dem 2. November 2020 ausschließlich die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 30. Oktober 2020.
 
Ziel dieser Rechtsverordnung ist es, eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus innerhalb der Bevölkerung zu verhindern. Die Regelungen dienen dem Schutz jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers. Es wird deshalb gebeten, die Verordnung und die in der Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen vorgeschriebenen Hygieneregeln zu beachten.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Umgang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung fasst das Sächsische Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in FAQs zusammen, die unter https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html#a-4975 abgerufen werden können.

Hinweis: Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der konkrete Wortlaut ist der Verordnung selbst zu entnehmen.

§ 1 Grundsätze:
Reduktion der physisch-sozialen Kontakte auf Minimum, Tragen MNB, Verzicht auf private Reisen und Besuche

§ 2 Kontaktbeschränkung und Abstandsregelung:
private Treffen mit 2 Hausständen (max. 10 Pers.) innen wie außen; zwingender Mindestabstand 1,50 m – Ausnahmeregelungen in Abs. 3 für Kitas und Schulen sowie Abs. 4 für Kirchen

§ 3 Mund-Nasenbedeckung:
dezidierte Regelungen zum verpflichtenden Tragen der MNB sowie zu Ausnahmen z. B. im Unterricht, Kinder bis Vollendendung 6. Lebensjahr

§ 4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten:
•    Einrichtungen, die nicht der berufsbezogenen oder schulischen Ausbildung dienen
•    Bäder, Saunen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen sowie Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursports
•    Angebote von Freizeitaktivitäten
•    Volksfeste, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte
•    Messen, Tagungs- und Kongresszentren
•    Museen, Bibliotheken, Musikschulen, Kinos, Theater
•    kulturelle Angebote/ Veranstaltungen der Unterhaltung
•    Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sowie Gastronomiebetriebe, Bars, Kneipen; mit Ausnahme zur Abholung und Lieferung […]

§ 5 Hygienekonzepte und Kontaktdatenerhebung:
Hygienekonzepte sind von Betrieben, Einrichtungen etc., die nicht unter § 4 fallen eigenverantwortlich schriftlich zu erstellen und umzusetzen; Maßnahmen zur Kontaktdatenerhebung sind zu beachten […]

§ 6 Saisonarbeitskräfte: […]

§ 7 Besuchsregelungen für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens:
Besuch von Einrichtungen ist zulässig im Rahmen von Hygienekonzepten mit dem Ziel vollständige Isolation der Bewohner zu vermeiden

§ 8 Maßnahmen der zuständigen kommunalen Behörde:
verschärfende Maßnahmen falls erforderlich

§ 9 Versammlungen
Versammlungsrecht bleibt grundsätzlich unberührt; unter freiem Himmel sind ausschließlich nur ortsfeste Versammlungen zulässig; Tragen einer Mund-Nasenbedeckung verpflichtend

§ 10: Vollstreckungshilfe, Ordnungswidrigkeiten
Vollstreckungsersuchen an die Oberbürgermeister / BürgermeisterInnen des Landkreises in Vollzug der Coronaeinschränkungen mit Schwerpunktkontrollen im öffentlichen Raum erfolgt; Ordnungswidrigkeiten

§ 11: In- und Außerkrafttreten
Inkrafttreten 2.11.2020; Außerkrafttreten mit Ablauf des 30.11.2020

Ein Mitschnitt der Pressekonferenz kann hier auf unserem Youtube-Kanal abgerufen werden.

 

PM/AB

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Paulus-Jenisius-Straße 24
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