Aktuelle Lage und Hinweise zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Erzgebirgskreis

27. November 2020
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Informationen aus der Pressekonferenz am 27.11.2020.

Aktuelle Lage Infektionsgeschehen und Fallzahlentwicklung

 

Fälle kumuliert: 7.534
7-Tages-Inzidenz: 313,2 (Fälle der letzten 7 Tage/100.000 Einwohner)
Todesfälle: 175

Quelle: RKI Dashboard

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4 Stand: 19.11.2020, 00:00 Uhr.

Mit Stand heute (27. November 2020) sind insgesamt 7.534 amtlich bekannte Infizierte bzw. laborbestätigte Fälle von Personen, bei denen das SARS-CoV-2 Virus nachgewiesen wurde, statistisch erfasst. Im Vergleich zum Donnerstag der Vorwoche (Pressekonferenz am 19. November 2020) sind 1.456 Fälle dazu gekommen. Inzwischen sind 175 Personen aus dem Personenkreis der amtlich bekannten COVID-19 Infizierten verstorben, im Vergleich zum Donnerstag der Vorwoche sind es 35 mehr. Das Durchschnittsalter aller Verstorbenen liegt bei 82 Jahren.

Die Altersgruppe von 35 bis 59 Jahren, also die Menschen, die i.d.R. im Erwerbsprozess stehen und eine hohe Mobilität aufweisen, sind mit gegenwärtig insgesamt 3.081 Fällen am stärksten betroffen. Es folgen die Altersgruppen von 60 bis 79 Jahren mit insgesamt 1.706 und 15 bis 34 Jahren mit 1.314 Fällen. Das Durchschnittsalter aller Infizierten liegt bei 53 Jahren.

Die Notwendigkeit der stationären Versorgung von COVID19-Patienten in den Krankenhäusern ist mit Rückblick auf die vergangenen Tage weiter gestiegen. Die höchste Belegung mit insgesamt 240 COVID19-Patienten und dem bisher höchsten Wert von 41 COVID19-Patienten mit schweren Verläufen gab es am 25. November 2020.

Insgesamt ist die Lage in den Krankenhäusern als äußerst angespannt zu bewerten, vor allem durch die eigene Betroffenheit des ärztlichen und pflegerischen Personals in den Häusern. Dadurch wird die medizinische Versorgung zunehmend einschränkt.

Corona- Informationen des Landratsamtes Erzgebirgskreis

Ab dem heutigen Tag (27.11.2020) erweitert das Landratsamt Erzgebirgskreis seine Berichterstattung zur aktuellen Lage zum Corona-Virus (COVID-19) im Erzgebirgskreis und veröffentlicht täglich auf seiner Website die „Corona-Informationen“. Diese bieten Bürgerinnen und Bürgern einen ausführlichen Überblick über die Corona-Lage im Erzgebirgskreis. Enthalten sind u. a. die aktuellen Infektionszahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI), die Darstellung des Infektionsverlaufs von COVID-19-Fällen der vergangenen 14 Tage, die Entwicklung und gegenwärtige Situation in den Krankenhäusern im Erzgebirgskreis sowie ein nominaler Überblick zur COVID-19-Betroffenheit von Pflegeheimen, Schulen und Kindertagesstätten.

Die „Corona-Informationen“ werden täglich auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus zur Verfügung gestellt.

 

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was versteht man unter Kontaktperson 1. Grades und Kontaktperson 2. Grades? Und wer wird getestet?

Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind gemäß den RKI-Richtlinien Personen, die einen engen Kontakt mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person hatten. Zur Kategorisierung durch das Gesundheitsamt werden u.a. folgende Kriterien herangezogen. Die Personen hatten länger als 15 Minuten face-to-face Kontakt, oder haben sich längere Zeit (z. B. 30 Minuten) in Räumen mit einer anzunehmenden hohen Konzentration infektiöser Aerosole aufgehalten. Das trifft zum Beispiel für Klassenverbände, aber auch im Arbeitskontext zu. Ebenso werden als Kontaktperson der Kategorie 1 Familienangehörige einer auf COVID-19 positiv getesteten Person gefasst, die in einem Haushalt zusammenleben.

Gemäß der geltenden Testverordnung des Bundes, hat jede Kontaktperson dieser Kategorie einen Anspruch auf einen Test. Die Inanspruchnahme ist in jedem Fall freiwillig.

Kontaktpersonen der Kategorie II sind Personen, die nicht unter einen engen Kontakt gefasst werden, weil z. B. das persönliche Gespräch von Angesicht zu Angesicht unter 15 Minuten lag, oder man sich nicht länger als 30 Minuten gemeinsam in Räumlichkeiten aufgehalten hat, oder entsprechend wirksame Schutzkleidung getragen wurde, was insbesondere bei medizinischem und pflegerischen Personal eine Rolle spielt. Ein Rechtsanspruch auf eine Testung besteht nicht, Ausnahmeregelungen gelten jedoch für pflegerisches und medizinisches Personal, diese sind ebenfalls in der Testverordnung des Bundes geregelt.

Wann und wie bekommt man den Quarantänebescheid?

Einen Bescheid zur Quarantäne erstellt in jedem Fall das Gesundheitsamt. Nach dem Infektionsschutzgesetz spricht man von einer Absonderung, mit dem Ziel eine weitere Ansteckung zu vermeiden. Demnach erhält jede Person, zu der ein eindeutiger Corona-Positivbefund im Gesundheitsamt eingeht einen Quarantänebescheid, ebenso wie deren nach der Kategorie 1 identifizierten Kontaktpersonen. Zunächst gilt es die Person zu erreichen, deren Corona-Positivbefund eingeht, der so genannte Indexfall. Diese Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel telefonisch. In Folge werden nach Angabe der Kontakte des Indexfalls die Kontaktpersonen sowie deren Erreichbarkeit ermittelt und ebenso zunächst telefonisch kontaktiert. Es gilt, dass bereits die im Telefonat mündlich ausgesprochene Absonderungsanordnung, umgangssprachlich Quarantäne, rechtskräftig ist. In Folge erhalten die Personengruppen Indexfall und Kontaktpersonen der Kategorie 1 einen formellen schriftlichen Bescheid. Die Erstellung und Zustellung des Bescheides kann je nach Ermittlungsdauer und nicht zuletzt aufgrund des immensen Aufkommens sowie anderer Gründe z. B. postalischer Zustellung etc. einige Tage in Anspruch nehmen.

Wird man zum Ende der Quarantäne noch einmal durch das Gesundheitsamt kontaktiert?

Das Gesundheitsamt berät die Betroffenen bereits im Erstkontakt als auch im Bescheid zu erforderlichen Maßnahmen der Quarantäne. Der Quarantänebescheid ist in jedem Fall selbstauflösend, weil immer ein Beginn- und Enddatum der Quarantäne eingetragen ist. Ein Kontakt zum Ende der Quarantäne erfolgt aus diesem Grund in der Regel nicht. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit für Betroffene und deren Angehörige Ihre Fragen über die Corona-Hotline an das Gesundheitsamt zu richten.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus  in der Rubrik „Häufige Fragen und Antworten“.

Ein Mitschnitt der Pressekonferenz kann hier abgerufen werden.

 

PM/AB

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