Aktuelle Lage und Hinweise zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Erzgebirgskreis

02. Dezember 2020
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Kernpunkte der Allgemeinverfügung und Informationen aus der Pressekonferenz am 02.12.2020.

Aktuelle Lage Infektionsgeschehen und Fallzahlentwicklung

Fälle kumuliert: 8.673
7-Tages-Inzidenz: 411,4 (Fälle der letzten 7 Tage/100.000 Einwohner)
Todesfälle: 196

Quelle: RKI Dashboard

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4 Stand: 02.12.2020, 00:00 Uhr.

Mit Stand heute (2. Dezember 2020) sind insgesamt 8.673 amtlich bekannte Infizierte bzw. laborbestätigte Fälle von Personen, bei denen das SARS-CoV-2 Virus nachgewiesen wurde, statistisch erfasst. Im Vergleich zum Freitag der Vorwoche (Pressekonferenz am 27. November 2020) sind 1.139 Fälle dazu gekommen. Inzwischen sind 196 Personen aus dem Personenkreis der amtlich bekannten COVID-19 Infizierten verstorben, im Vergleich zum Freitag der Vorwoche sind es 21 mehr. Das Durchschnittsalter aller Verstorbenen liegt bei 81 Jahren.

Die Altersgruppe von 35 bis 59 Jahren, also die Menschen, die i.d.R. im Erwerbsprozess stehen und eine hohe Mobilität aufweisen, sind mit gegenwärtig insgesamt 3.539 Fällen am stärksten betroffen. Es folgen die Altersgruppen von 60 bis 79 Jahren mit insgesamt 1.943 und 15 bis 34 Jahren mit 1.533 Fällen. Das Durchschnittsalter aller Infizierten liegt bei 53 Jahren.

Die Notwendigkeit der stationären Versorgung von COVID19-Patienten in den Krankenhäusern steigt mit
Rückblick auf die vergangenen Tage weiter an. Die höchste Belegung mit insgesamt 290 COVID19-Patienten wurde gestern erreicht. Den bisher höchsten Wert von 41 COVID19-Patienten mit schweren Verläufen gab es am 25. November 2020. Schwere Verläufe von COVID-19 gehen nahezu immer mit Beatmung einher.

Insgesamt ist die Lage in den Krankenhäusern nach wie vor als äußerst angespannt zu bewerten, vor allem durch die eigene Betroffenheit des ärztlichen und pflegerischen Personals in den Häusern. Dadurch wird die medizinische Versorgung zunehmend einschränkt.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie in den Corona-Informationen“. Diese werden täglich auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus zur Verfügung gestellt.

 

Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises vom 30. November 2020

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO vom 27. November 2020) regelt, dass der Erzgebirgskreis ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von mehr als 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen verschärfende Maßnahmen anzuordnen hat.

Im Erzgebirgskreis trat am 1. Dezember 2020 die „Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Ausgangsbeschränkungen im Erzgebirgskreis“, in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 51/2020 vom 30.11.2020, auf www.erzgebirgskreis.de

 

Kernpunkte der Allgemeinverfügung (im Auszug, der genaue Wortlaut ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen):

•    Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch unter freiem Himmel in öffentlichen Bereichen:
Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, öffentliche Parkplätze, Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen

•    Zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund ist untersagt. Triftige Gründe sind beispielsweise die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch der Schule und von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Einkauf in Ladengeschäften, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen, Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs bzw. Zusammenkünfte und Besuche nach § 2 Absatz 1, 1a und 5 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (bestehende Kontaktbeschränkungen für den Zeitraum bis 22.12.2020 und ab 23.12.2020)

•    Verbot der Abgabe von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken außerhalb von Läden und Geschäften in der Zeit von 00:00 bis 24:00 Uhr im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen.

•    Verbot des Alkoholkonsums in öffentlichen Bereichen in der Zeit von 00:00 bis 24:00 Uhr im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen.

•    Versammlungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung wird auf eine Teilnehmerzahl von maximal 200 Personen beschränkt.

Diese Allgemeinverfügung trat am 1. Dezember 2020, 00:00 Uhr, in Kraft und tritt mit Ablauf des 28. Dezember 2020, 24:00 Uhr, außer Kraft.

 

Teststellen im Erzgebirgskreis

Einen Überblick zu den COVID-19-Teststellen im Erzgebirgskreis erhalten Sie auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus

 

Ein Mitschnitt der Pressekonferenz kann hier abgerufen werden.

 

PM/AB

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