Aktuelle Lage und Hinweise zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Erzgebirgskreis vom 17.03.2021

17. März 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Liste der Corona-Teststellen im Erzgebirgskreis.

Aktuelle Lage Infektionsgeschehen und Fallzahlentwicklung

Fälle kumuliert: 21.691
7-Tages-Inzidenz: 139,7 (Fälle der letzten 7 Tage/100.000 Einwohner)
Todesfälle: 632

Quelle: RKI Dashboard, https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4, Stand: 17.03.2021, 00:00 Uhr.

Aktuelle Lage Infektionsgeschehen und Fallzahlentwicklung

Die durchschnittlichen täglichen Neuinfektionen setzten sich auf einem hohen Niveau fort. Die Verlaufskurve steigt noch verhältnismäßig moderat. Gemäß RKI sind für die vergangenen 7 Tage 468 Fälle zu verzeichnen. Der Inzidenzwert hält sich seit 11. März 2021 bei über 100. Heute liegt er gemäß RKI bei 139,7. Mit Stand heute (17. März 2021) sind insgesamt 21.691 amtlich bekannte Infizierte bzw. laborbestätigte Fälle von Personen, bei denen das SARS-CoV-2 Virus nachgewiesen wurde, für den Erzgebirgskreis statistisch erfasst. Inzwischen sind 632 Personen aus dem Personenkreis der amtlich bekannten COVID-19-Infizierten verstorben, im Vergleich zum Mittwoch der Vorwoche sind es vier mehr. Das Durchschnittsalter der amtlich bekannten Infizierten liegt bei 54 Jahren, bei den Verstorben im Zusammenhang mit COVID-19 liegt der Durchschnitt bei 82 Jahren.

Download: Pressemitteilung vom 17.03.2021 inkl. Grafiken

 

Testpflicht und Teststellen im Erzgebirgskreis

Gemäß der Testverordnung des Bundes haben asymptomatische Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests. D.h. die Testung erfolgt durch zertifiziertes Personal über den Abstrich von Nase und/oder Rachen gemäß der zu verwendenden zulässigen Medizinprodukte zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2. Anders formuliert: Selbsttests sind hierfür nicht vorgesehen.

Dieser Anspruch auf Testung kann im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden. Im Erzgebirgskreis entstehen dazu nach und nach lokale Teststellen, um das Angebot möglichst bürgernah vorhalten zu können.

Gegenwärtig sind 22 Teststellen im Erzgebirgskreis durch das Gesundheitsamt beauftragt - mit Ausnahme der Apotheken, diese wurden durch das Sozialministerium beauftragt. Davon sind aktuell 16 Teststellen in Betrieb. Weitere 6 Teststellen nehmen in der kommenden Woche ihren Betrieb auf.
Testungen können auch durch Arztpraxen, Zahnärzte und weitere Apotheken vorgenommen werden. Da es keine diesbezügliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt gibt, bleiben diese in der Aufzählung unberücksichtigt.

Der Erzgebirgskreis wird die Liste mit den amtlich bekannten Teststellen ständig aktualisieren und auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus  zur Verfügung stellen.

Pendlerbescheinigung für den Erzgebirgskreis online beantragen

Der Freistaat Sachsen passt seine Quarantäne-Verordnung an und orientiert sich damit an der Regelung in Bayern und der neuen Musterquarantäne-Verordnung des Bundes. Die Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus einem Virus-Variantengebiet werden damit erweitert. Bedingung ist die Vorlage eines täglichen negativen Coronavirus-Tests bei jeder Einreise. Die geänderte Quarantäne-Verordnung ist seit 17. März 2021 in Kraft.

Konkret können künftig alle Beschäftigte ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind. Dies ist durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen kommunalen Behörde nachzuweisen. Bisher galt diese Regelung nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge und einzelne Branchen.

Die amtliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes können Arbeitgeber beim Landratsamt Erzgebirgskreises über www.erzgebirgskreis.de beantragen.

 

Weiterführende Informationen dazu finden Sie in den Corona-Informationen“. Diese werden täglich auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus zur Verfügung gestellt.

Ein Mitschnitt der Pressekonferenz kann hier abgerufen werden.

 

PM/AB

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