Aktuelle Lage und Hinweise zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Erzgebirgskreis vom 24.02.21
Aus der Pressekonferenz: Bislang 32 positive Befunde einer Corona-Mutation im Erzgebirgskreis durch Labore bestätigt
Aktuelle Lage Infektionsgeschehen und Fallzahlentwicklung
Fälle kumuliert: 20.462
7-Tages-Inzidenz: 76,4 (Fälle der letzten 7 Tage/100.000 Einwohner)
Todesfälle: 604
Quelle: RKI Dashboard, https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4, Stand: 24.02.2021, 00:00 Uhr.
Aktuelle Lage Infektionsgeschehen und Fallzahlentwicklung
Das Infektionsgeschehen zeichnet in der Verlaufskurve ein sich fortsetzendes Plateau. Der Trend rückläufiger Neuinfektionen pro Tag setzt sich jedoch nicht so deutlich fort wie in den Vorwochen, sodass der Inzidenzwert gegenwärtig wieder steigt. Mit Stand heute (24. Februar 2021) sind insgesamt 20.462 amtlich bekannte Infizierte bzw. laborbestätigte Fälle von Personen, bei denen das SARS-CoV-2 Virus nachgewiesen wurde, für den Erzgebirgskreis statistisch erfasst. Im Vergleich zum Mittwoch der Vorwoche (17. Februar 2021) sind 280 Fälle dazu gekommen. Inzwischen sind 604 Personen aus dem Personenkreis der amtlich bekannten COVID-19 Infizierten verstorben, im Vergleich zum Mittwoch der Vorwoche sind es 3 mehr.
Coronavirus-Mutation B.1.1.7 im Erzgebirgskreis
Die Zahl positiver Befunde mit dem Nachweis einer Corona Mutation steigt auch im Erzgebirgskreis kontinuierlich an und liegt gegenwärtig bei 32. Bisher handelte es sich jeweils um den Nachweis der britischen Corona Mutation, SARS-CoV-2 Virusvariante B.1.1.7.
Personen, die mittels Antigenschnelltests oder PCR-Test positiv getestet werden, sind gemäß der aktuell gültigen Allgemeinverfügung zur Absonderung (Amtsblatt 10/2021 vom 15.02.2021) verpflichtet sich umgehend in die häusliche Absonderung zu begeben. Das gilt ebenso für Personen, bei denen aufgrund eines Tests ein Verdachtsmoment besteht sowie für alle Kontaktpersonen der Kategorie 1, d.h. enge Kontakte zu Betroffenen – insbesondere Familienmitglieder mit denen man in einem Hausstand zusammenlebt.
Nach wie vor gilt: Positive Testergebnisse mittels PCR- und Antigenschnelltests sind unverzüglich mitteilungspflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den Betroffenen und deren Kontaktpersonen auf, um Maßnahmen der Quarantäne abzustimmen und nachzuhalten.
Informiert wird darüber u.a. auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus in der Rubrik „Rechtsvorschriften“.
Download: Pressemitteilung vom 24.02.2021 inkl. Grafiken
Weiterführende Informationen dazu finden Sie in den „Corona-Informationen“. Diese werden täglich auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus zur Verfügung gestellt.
Ein Mitschnitt der Pressekonferenz kann hier abgerufen werden.