Aktuelle Lage und Hinweise zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Erzgebirgskreis vom 31.03.2021

31. März 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Eckpunkte zur neuen Corona-Schutz-Verordnung ab 01.04.2021.

Aktuelle Lage Infektionsgeschehen und Fallzahlentwicklung

Fälle kumuliert: 23.347
7-Tages-Inzidenz: 227,5 (Fälle der letzten 7 Tage/100.000 Einwohner)
Todesfälle: 642

Quelle: RKI Dashboard, https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4, Stand: 31.03.2021, 00:00 Uhr.

Aktuelle Lage Infektionsgeschehen und Fallzahlentwicklung

Die stetige Zunahme der täglichen Neuinfektionen schlägt sich im Anstieg der Verlaufskurve nieder. Gemäß RKI sind für die vergangenen 7 Tage 762 Fälle zu verzeichnen. Der Inzidenzwert hält sich seit 11. März 2021 bei über 100. Heute liegt er gemäß RKI bei 227,5. Mit Stand heute (31. März 2021) sind insgesamt 23.347 amtlich bekannte Infizierte bzw. laborbestätigte Fälle von Personen, bei denen das SARS-CoV-2 Virus nachgewiesen wurde, für den Erzgebirgskreis statistisch erfasst. Inzwischen sind 642 Personen aus dem Personenkreis der amtlich bekannten COVID-19-Infizierten verstorben, im Vergleich zum Mittwoch der Vorwoche sind es drei mehr. Das Durchschnittsalter der amtlich bekannten Infizierten liegt bei 54 Jahren, bei den Verstorben im Zusammenhang mit COVID-19 liegt der Durchschnitt bei 82 Jahren.

Download: Pressemitteilung vom 31.03.2021 inkl. Grafiken

Corona-Schutz-Verordnung ab 01. April 2021

Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 22. März hat das Kabinett die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)angepasst. Der Erzgebirgskreis stellt diese auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus in der Rubrik „Rechtsvorschriften“ zur Verfügung. Die neue Verordnung gilt vom 1. April bis Ablauf des 18. April 2021.

Einige Kernpunkte (Aufzählung nicht abschließend, es gilt SächsCoronaSchVO vom 29.03.2021):

  • Private Zusammenkünfte bleiben auf zwei Hausstände beschränkt, wobei insgesamt nicht mehr als fünf Personen zulässig sind. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

  • Im öffentlichen Raum unter freiem Himmel ist überall dort eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, wo sich Menschen begegnen, insbesondere aber von 6 bis 24 Uhr in Fußgängerzonen, auf Flächen für Sport und Spiel, Wochenmärkten und Außenverkaufsstände

  • Erlaubt ist die Öffnung von Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung. Für alle anderen noch nicht für den Kundenverkehr geöffnete Geschäfte gilt „click & collect“ (Waren bestellen und abholen).

  • Landkreise und Kreisfreie Städte erhalten ab dem 6. April 2021 die Möglichkeit zur inzidenzunabhängigen Öffnung von click-and-meet-Angeboten, Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten, wenn die maximale Bettenkapazität von 1.300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten auf Normalstation nicht erreicht ist. Diese inzidenzunabhängige Öffnung kann vom Erzgebirgskreis erlassen werden - tritt jedoch nicht automatisch in Kraft. Damit verbindet sich zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen die Auflage, dass Kunden und Besucher zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen müssen.

  • Neu: Für den Friseur-Besuch ist für Kundinnen und Kunden ein tagesaktueller Test erforderlich.

  • Kitas gehen ab dem 06. April 2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb über.

Weitere Informationen zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung: www.coronavirus.sachsen.de


Weiterführende Informationen dazu finden Sie in den Corona-Informationen“. Diese werden täglich auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus zur Verfügung gestellt.

Ein Mitschnitt der Pressekonferenz kann hier abgerufen werden.

 

PM/AB

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