Allgemeinverfügung zu Großveranstaltungen trifft auch FC Erzgebirge Aue

12. März 2020
Neuigkeiten

Kontaktpersonen der an COVID-19 erkrankten Fans sind ermittelt und werden betreut.

Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung vom 12. März 2020 werden öffentliche und privaten Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl ab 1000 Personen im Erzgebirgskreis untersagt. Damit folgt der Erzgebirgskreis der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers sowie dem Erlass des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Nächstes Heimspiel des FC Erzgebirge Aue ist direkt betroffen

Auf dieser Grundlage und einer Risikobewertung für Großveranstaltungen nach Richtlinie des Robert-Koch-Instituts (RKI) wurde die Anfrage des FC Erzgebirge Aue zur Austragung des Heimspiels gegen den SV Sandhausen seitens des Gesundheitsamts beantwortet und eine Empfehlung ausgesprochen, dass das Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden kann. Weitergehenden Maßnahmen zum vorsorglichen Schutz aller am Spielbetrieb beteiligten Akteure hat der FC Erzgebirge Aue umgehend veranlasst.

Vorangegangenes Auswärtsspiel des FC Erzgebirge Aue in Dresden – Kontaktpersonen der an COVID-19 erkrankten Besucher und Fans sind ermittelt

Aufgrund einer heute verbreiteten Mitteilung des FC Erzgebirge Aue sind Besucher des Auswärtsspiels des FC Erzgebirge Aue gegen Dresden am 08.03.2020 verunsichert. Amtlich bekannt ist, dass zwei zwischenzeitlich positiv getestete Personen als Fans zum Spieltag im Stadion in Dresden waren. Diese Personen haben ihren Wohnsitz nicht im Erzgebirgskreis und sind bereits von den zuständigen Gesundheitsämtern kontaktiert. Alle medizinisch notwendigen und zum Schutz von Mitmenschen erforderlichen Maßnahmen, die für an COVID-19 erkrankte Personen zu veranlassen sind, wurden sofort umgesetzt.

Die unmittelbaren Kontaktpersonen der beiden COVID-19 Erkrankten wurden umgehend ermittelt und sind seitens der zuständigen Gesundheitsämter informiert. Auch in diesen Fällen wurden die nach RKI-Richtlinie erforderlichen Empfehlungen und Hinweise beachtet sowie alle notwendigen Schritte zum vorsorglichen Schutz des Umfelds eingeleitet.

Derbybesucher sind per se keine unmittelbaren Kontaktpersonen

Alle Derbybesucher sind per se keine unmittelbaren Kontaktpersonen und werden zur Besonnenheit aufgerufen. Die Landkreisverwaltung rät dringlich die Hinweise und Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts im Umgang mit dem neuartigen Coronavirus zu beachten.

Bürgerinnen und Bürger, die

  • akute respiratorische Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber aufweisen UND

  • sich vor Auftreten der Symptomatik 14 Tage vorher in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben oder

  • unmittelbaren Kontakt mit bestätigt Erkrankten hatten,

melden sich je nach Schwere ihrer Erkrankung zwingend vorab telefonisch bei ihrem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder in dringenden Fällen in einem Krankenhaus. Über den telefonischen Kontakt werden weitere Schritte und Maßnahmen zur medizinischen Versorgung abgestimmt. Auch das Gesundheitsamt steht hier beratend zur Seite.

Das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises ist telefonisch unter 03733 - 831 3008 und auch am Wochenende wieder unter 03733 - 831 4444 und 03771 - 277 4444 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr oder per E-Mail unter gesundheitsamt@kreis-erz.de zu erreichen.

 

Informationen zum neuartigen Corona-Virus

Aktuell fortgeschriebene Informationen, Hinweise und Empfehlungen veröffentlicht das RKI regelmäßig unter www.rki.de. Darüber hinaus informieren die Internetpräsenzen des Bundesgesundheitsamtes Bundesgesundheitsministeriums www.bundesgesundheitsministerium.de sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt www.sms.sachsen.de.  Weitergehende Informationen sowie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Corona-Virus finden sich außerdem auf der Webpräsenz der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.  

Eigenverantwortung aller ist gefragt

Im Sinne des eigenverantwortlichen Handelns ist selbstverständlich jeder Einzelne angehalten die zwischenzeitlich wiederholt ausgebrachten Hinweise und Handlungsempfehlungen der einschlägigen Quellen – allen voran dem Robert-Koch-Institut – zu beachten und zu befolgen.

 

PM/SP

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