Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot im Erzgebirgskreis

16. Februar 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Gültig ab 17.02.2021.

Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat eine Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot im Erzgebirgskreis erlassen. Grundlage hierfür ist das Alkoholverbot (§2d) der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Februar 2021. Diese regelt, dass die konkret vom Alkoholverbot betroffenen Örtlichkeiten vom Landkreis festzulegen sind.

Die Allgemeinverfügung wurde am 16. Februar 2021 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 14/2021, erlassen und bekannt gemacht unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen

Der Konsum von Alkohol ist auf allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Flächen innerhalb der Ortslagen der Städte und Gemeinden des Erzgebirgskreises und an folgenden sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, insbesondere,

a.            vor gastronomischen Einrichtungen einschließlich Bars sowie Imbissangeboten;
b.            auf Sport- und Spielflächen, einschließlich dem Wintersport gewidmeten Flächen;
c.            an Haltestellen und vor Bahnhofsgebäuden;
d.            auf Parkplätzen;
e.            in Park-, Grün- und Freizeitanlagen;


im Territorium des Erzgebirgskreises, untersagt.

Die Allgemeinverfügung tritt am 17. Februar 2021 in Kraft.

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfügung kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

 

PM/AB

 

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