Allgemeinverfügung zur Durchführung von (Groß-) Veranstaltungen im Erzgebirgskreis erlassen
Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat heute auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Allgemeinverfügung zur Durchführung von (Groß-) Veranstaltungen im Erzgebirgskreis erlassen. Demnach wird u. a. die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern untersagt. Veranstalter von Veranstaltungen mit 200 biss 999 Teilnehmern sind verpflichtet, diese gegenüber dem Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises anzuzeigen. In diesen Fällen erfolgt im Hinblick auf die Durchführung eine Einzelfallentscheidung. Die Allgemeinverfügung wurde heute öffentlich bekanntgemacht und kann auf der Website des Erzgebirgskreises unter Bekanntmachungen abgerufen werden.
PM/SP