Ankündigung der Fortführung des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ - auch im Jahr 2024

25. August 2023
Neuigkeiten

Anträge sind mittels Antragsformular bis 30. November 2023 einzureichen.

Ankündigung der Fortführung des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ - auch für das Jahr 2024 mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen, welche vom Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bereitgestellt werden sollen

Auf der Grundlage von Teil 2 Abschnitt IV Nummer 5.1 der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe) vom 13. Dezember 2022 (SächsABl. 2023 S. 17), die durch die Richtlinie vom 28. Juni 2023 (SächsABl. 2023 S. 853) geändert worden ist, legt das SMS auch im Jahr 2024 das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ wieder auf.

Ziel der Förderung ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft dadurch zu ermöglichen, dass diesen der Zugang zu und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden oder Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren ermöglicht oder erleichtert wird.

Zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ wurde für den Erzgebirgskreis für das Jahr 2024 eine Gesamtpauschale in Höhe von 324.900,00 Euro festgesetzt.

Davon sind 243.675,00 Euro zur Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit, Bildungs- und Gesundheitsbereich aber auch im Gastronomiebereich zur Verfügung zu stellen, um somit den Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Ein Anteil von 25 % - entspricht 81.225,00 Euro -  soll für die Schaffung der Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen zweckgebunden eingesetzt werden.

Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 25.000 Euro und bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Zu beachten ist dabei u. a., dass die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einzelmaßnahme 25.000 Euro nicht überschreiten sollen. Beachtet werden muss ferner, dass vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller nur den Nettobetrag beantragen. Darüber hinaus ist kein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers erforderlich. Ausdrücklich hingewiesen wird auf den Bewilligungszeitraum, welcher am 31.12.2024 endet.

Die Anträge sind mittels des auf der Internetseite des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de eingestellten Antragsformulars ergänzt um qualifizierte Kostenvoranschläge (Hinweis: Honorar- und Planungskosten sind nicht förderfähig!) sowie aussagekräftige vorher Fotos (zusätzlich per Mail an abt2@kreis-erz.de)
umgehend – jedoch spätestens bis zum 30. November 2023 im Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 2 Soziales und Ordnung einzureichen. Antragsberechtigt sind Eigentümer von öffentlich zugänglichen Einrichtungen aber auch Betreiber (Mieter/ Pächter) mit einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers für die Baumaßnahme.
Hinweis: Nur vollständige Anträge können Berücksichtigung finden.

Im Dezember 2023 werden die im Landratsamt Erzgebirgskreis eingegangenen Förderanträge unter Beteiligung der Senioren- und Behindertenbeauftragen und des Beirates für Senioren und Menschen mit Behinderung hinsichtlich ihrer Aufnahme in die priorisierten Maßnahmeliste geprüft sowie im Ausschuss für Familie, Bildung, Gesundheit und Soziales Anfang 2024 vorgestellt. Die Antragstellung an die Bewilligungsbehörde (Sächsische Aufbaubank – Förderbank) nebst der Einreichung der Prioritätenliste muss durch das Landratsamt Erzgebirgskreis bis spätestens zum 31. Januar 2024 erfolgen.  

Für Fragen zu diesem Investitionsprogramm steht Ihnen im Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 2 Soziales und Ordnung, Frau Schürer, Tel.: 03771 277-3003 zur Verfügung.

Antragsformular Barrierefreies Bauen 2024

AB

 

 

 

 

 

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