Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet

11. Februar 2021
Fachinformationen Neuigkeiten

Erste Abschlagszahlungen starten ab dem 15.02.2021

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit dem 10.02.2021 freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.


Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

Einen Überblick zur Überbrückungshilfe III finden Sie auf der Seite des BMWi.

PM BMWi / OR

 

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