Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot im Erzgebirgskreis
Das Landratsamt Erzgebirgskreis hebt die Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot im Erzgebirgskreis zum 6. Februar 2022 auf.
Die Veröffentlichung der Aufhebung der Allgemeinverfügung „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle, Alkoholverbot im Erzgebirgskreis, Bekanntmachung des Landkreises Erzgebirgskreis vom 10.01.2022“ erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 08/2022 vom 03. Februar 2022 unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen
PM/AB