Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen
Das Landratsamt Erzgebirgskreis hebt die aktuell gültige Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen mit Wirkung zum 3. Februar 2023 auf.
Grundlage ist der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung, die bislang sachsenweit gültige Quarantäne- und Isolationspflicht sowie die landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 3. Februar 2023 zu beenden.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 01. Februar 2023 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 05/2023, unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen