Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen

01. Februar 2023
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Sachsenweit gültige Quarantäne- und Isolationspflicht endet am 3. Februar 2023.

Das Landratsamt Erzgebirgskreis hebt die aktuell gültige Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen mit Wirkung zum 3. Februar 2023 auf.

Grundlage ist der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung, die bislang sachsenweit gültige Quarantäne- und Isolationspflicht sowie die landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 3. Februar 2023 zu beenden.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 01. Februar 2023 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 05/2023, unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen

Der Erzgebirgskreis informiert zu COVID-19 auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus

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