Aufruf zur Interessensbekundung
Das Landratsamt sucht dringend Leistungserbringer im Bereich heilpädagogischer Leistungen in der gesetzlich unterrichtsfreien Zeit (sogenannte „Ferienbetreuung“).
Im Erzgebirgskreis am Standort Schwarzenberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Leistungserbringer im Bereich heilpädagogischer Leistungen in der gesetzlich unterrichtsfreien Zeit (sogenannte „Ferienbetreuung“) gesucht.
Die Leistungserbringung soll direkt am Standort Schwarzenberg vorgenommen werden, da hier die Möglichkeit besteht, die bereits vollumfänglich vorhandene, räumlich-sächliche Ausstattung der Brückenberg-Schule Schwarzenberg, Alte Heerstraße 1, 08340 Schwarzenberg zu nutzen.
Zielgruppe der Förderung sind geistig behinderte Kinder bzw. Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Die Förderung findet hierbei im Gruppengeschehen statt.
Primäre Leistungsinhalte sind:
heilpädagogisch orientierte Maßnahmen, insbesondere gezieltes Fördern von Beschäftigungs-, Freizeit- und Bildungsaktivitäten
Förderung von Selbständigkeit, Kommunikation und sozialen Beziehungen
Betreuen, Beaufsichtigen, Versorgen der Kinder /Jugendlichen in der Gruppe (mit individuellen Hilfeleistungen je Bedarf und konkreter Situation) in Verbindung mit der Förderung von Selbstversorgung
Absicherung notwendiger Pflegeleistungen (gemäß individuellem Bedarf)
Ermöglichen kooperativer oder integrativer Prozesse zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen
Ansprechpartner sein für die Wünsche, Anliegen und Bedürfnisse der Kinder/ Jugendlichen
[…]
Die Leistung wird in den Ferienzeiten bis zu 8 Stunden pro Öffnungstag angeboten. Die Verteilung der Angebotszeiten erstreckt sich i.d.R. auf eine 5-tägige Betreuung in den Osterferien, 10-tägige Betreuung in den Winterferien, 15-tägige Betreuung in den Sommerferien sowie 10-tägige Betreuung in den Herbstferien (mithin 40 Tage).
Ihr Interesse können Sie möglichst zeitnah gegenüber der Leiterin des Referats Soziale Hilfen Frau Ullmann (andrea.ullmann@kreis-erz.de) oder der Leiterin des Sachgebiets Bundesteilhabegesetz Frau Windisch (stefanie.windisch@kreis.erz.de) bekunden. Diese stehen Ihnen auch gern für Rückfragen zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Abschluss der entsprechend erforderlichen Vereinbarung (Leistungsinhalte und Vergütung) gemäß §§ 123 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe – der Kommunale Sozialverband Sachsen – mit Sitz in Leipzig zuständig ist.
AB