Ausgangssperre im Erzgebirgskreis ab 18. Dezember 2021 aufgehoben

17. Dezember 2021
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Ausgangssperre galt nur für nicht geimpfte oder genesene Personen.

Die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) vom 19. November 2021 - in ihrer konsolidierten Fassung vom 13. Dezember 2021 - regelt in § 21 Absatz 2, dass die Ausgangsbeschränkungen (Ausgangssperre) nicht mehr gelten, wenn der Schwellenwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

Am 17. Dezember 2021 wurde der Sieben-Tage-Inzidenzwert durch das Robert-Koch-Institut mit 809,5 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner im Erzgebirgskreis innerhalb von sieben Tagen angegeben. Der Schwellenwert von 1 000 wurde am dritten Tag in Folge unterschritten.

Somit gilt die seit dem 23. November 2021 geltende Ausgangssperre im Erzgebirgskreis ab dem 18. Dezember 2021 nicht mehr.

Sollte der Schwellenwert von 1 000 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner im Erzgebirgskreis innerhalb von sieben Tagen wieder überschritten werden, tritt erneut eine Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr in Kraft.

Das Verlassen der Unterkunft ist dann nur aus triftigen Gründen, welche in § 21 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 bis 11 SächsCoronaNotVO aufgeführt sind, zulässig. Die Ausgangssperre gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen.

Die Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zu § 21 – Ausgangssperre – der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 92/2021 vom 17. Dezember 2021 unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen

PM/AB

Der Erzgebirgskreis informiert zu COVID-19 auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus

 

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