Ausschreibung zur Erschließung der letzten sogenannten „weißen Flecken“ für schnelles Internet

08. Juni 2021
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Ziel ist es, für jedes der Cluster einen Anbieter zu finden, der die Anschlüsse errichtet und das Netz dann selbst betreibt.

Die europaweite Ausschreibung  für das kreisweite Projekt zum Erschließen der letzten sogenannten „weißen Flecken“ (Anschlüsse unter 30 MBit/s) erfolgte am 04.06.2021 nunmehr für alle sechs Cluster auf der vorgeschriebenen Veröffentlichungsplattform. Das recht komplexe mehrstufige Verfahren der europaweiten Ausschreibung wird allerdings mehrere Monate in Anspruch nehmen bis ein zuschlagsfähiges Ergebnis vorliegt.

Der Erzgebirgskreis betreibt das Projekt, mit dem die nach den vorangegangenen gemeindlichen Projekten im Kreis noch verbliebenen weißen Flecken nunmehr abschließend erschlossen werden sollen. Die Gründe für solche Flecken sind dabei vielschichtig. Gemeindliche Projekte sind z.B. wegen fehlender Bewerber abgebrochen worden oder es kamen einfach nicht genug Adresspunkte zusammen, die nach den Kriterien förderfähig waren, um für einen Anbieter interessant zu sein. Um wirklich alle verbliebenen Fälle in den beteiligten Kommunen einzuschließen, wurde das Projekt ausdrücklich erst am Ende des Förderzeitraumes zum Bundesprogramms gestartet. Aufgrund der Verteilung der ca. 7.000 Adresspunkte über den ganzen Erzgebirgskreis wurde das Projekt auf sechs Cluster verteilt.

Ziel ist es, für jedes der Cluster einen Anbieter zu finden, der die Anschlüsse errichtet und das Netz dann selbst betreibt. Auf jeden Fall sollten nach dem Projekt in keiner der teilnehmenden Kommunen Anschlüsse mit einer Versorgung unter 30 MBit/s verbleiben.

Das inzwischen neu aufgelegte Förderprogramm des Bundes zur Förderung von Anschlüssen unter 100 MBit/s (graue Flecken) ist leider vom Freistaat Sachsen noch nicht mit einer eigenen Kofinanzierung untersetzt worden, so dass im Moment zu hohe Eigenanteile für entsprechende Projekte zu erbringen wären. Darüber hinaus ist es zunächst erforderlich, die endgültigen Ausbaupläne der Wettbewerbsteilnehmer am bisherigen Programm zu kennen, um tatsächlich förderfähige graue Flecken ermitteln zu können. Nichtsdestotrotz wird die Breitbandkoordinierungstelle der Stabsstelle Kreisentwicklung des Erzgebirgskreises die Vorarbeiten beginnen, um auch diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

 

PM/AB

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