BaFin-Moratorium Greensill Bank AG – Geldanlage des Erzgebirgskreises betroffen

15. März 2021
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Beigeordneter informierte im Kreis- und Finanzausschuss.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 03.03.2021 gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem ordnete die BaFin an, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank AG bestimmt sind (Moratorium). Zwischenzeitlich beabsichtigt die BaFin nach Medieninformationen wohl auch zeitnah einen Insolvenzantrag zu stellen.

Im Kreis- und Finanzausschuss am 15.03.2021 wurden die Ausschussmitglieder unterrichtet, dass der Erzgebirgskreis am 14.02.2020 eine Geldanlage in Höhe von 5 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis 28.10.2021 und einer Verzinsung von 0,15 % bei der Greensill Bank AG getätigt hat. Grundlage bildeten die damalige Ausschreibung in Verbindung mit einem soliden Rating (A-) der renommierten europäischen Rating-Agentur Scope in Bezug auf die Greensill Bank AG. Ebenso wie rund 50 weitere kommunale Anleger, die zusammen wohl ca. eine halbe Milliarde EUR bei der Greensill Bank AG liegen haben, oder z. B. der Freistaat Thüringen, der 50 Mio. EUR dort angelegt hat, droht auch dem Erzgebirgskreis wegen dieser Bankenpleite ein ganz erheblicher Verlust bis hin zum Totalausfall.

Beigeordneter Andreas Stark informierte in der Ausschusssitzung auch über die generelle Verteilung vorhandener Geldanlagen auf insgesamt 12 Finanzinstitute, davon zwei Drittel einlagengesichert (bei Sparkassen, Raiffeisenbanken sowie einer Landesbank und einer Lebensversicherungsgesellschaft) und ein Drittel bei vier Privatbanken. Wegen der seit 2017 für institutionelle Anleger (und damit auch Kommunen) abgeschafften Einlagensicherung bedeutet seitdem jede Finanzanlage bei Privatbanken ein gewisses Restrisiko. Dies ist im Zusammenhang mit den Geldanlageentscheidungen in Verbindung mit der Vermeidung des mit Negativzinsen verbundenen Vermögensverzehrs durchaus abgewogen worden. Dass es im Ergebnis mutmaßlich krimineller Machenschaften bei der Greensill Bank AG nunmehr zu den Verlusten komme, nannte Stark „mehr als schmerzlich“.

Für eine genaue Bewertung, inwieweit juristische Schritte gegen eine beteiligte Geldvermittleragentur oder anderweitig im Rahmen kommunaler Sammelklagen sinnvoll sind, ist es noch zu früh. In jedem Fall sollen zeitnah eine Neubewertung der mit notwendigen Geldanlagen verbundenen Risiken sowie die Erarbeitung einer vom Kreistag zu beschließenden Anlagerichtlinie erfolgen.

 

PM/SP

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