Bauarbeiten im Bereich der Amtsseite Dorfstraße (K 8150) in Pobershau angelaufen

08. Juni 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

 

Gegenüber dem Haus Nr. 49 der Amtsseite Dorfstraße soll die Stützmauer der Kreisstraße Nr. (K) 8130 zur Roten Pockau hin auf einer Länge von 43m im oberen Bereich (Kappe und Geländer) erneuert werden.

Die Instandsetzung der Stützwand ist aufgrund der vorhandenen Schäden dringend erforderlich.

Ziel ist, mit der Kappen- und Geländererneuerung die Verkehrssicherheit an dieser Stelle wieder herzustellen. Außerdem trägt die Kappenerneuerung dazu bei, das Eindringen von Feuchtigkeit in den Bauwerkskörper zu verhindern und so eine weitere Bauwerksschädigung zu vermeiden.

Neben diesen Arbeiten wird am Stützwandfuß im Gewässer eine Bachvorlage aus Wasserbausteinen hergestellt.

Die Bauarbeiten müssen wegen der beengten örtlichen Verhältnisse weitgehend unter Vollsperrung ausgeführt werden.

Beginn der Maßnahme war am gestrigen 07. Juni 2021. Informationen über die konkreten Sperrzeiten und Umleitungsstrecken erfolgen durch die zuständige Verkehrsbehörde der Großen Kreisstadt Marienberg.

 

Die K 8130 befindet sich in der Baulast des Erzgebirgskreises. In seiner Verantwortung als Baulastträgen wurde u.a. ein Paket von Maßnahme für die Unterhaltung dieser Kreisstraße geplant. Bereits im letzten Jahr wurden die Brücke BW 05 über den Goldkronenbach in Pobershau unmittelbar bei der Einmündung Wildsbergweg in die Dorfstraße und die Fahrbahn der Hauptstraße im Teilabschnitt zwischen den Einmündungen Carlstraße und Brettmühlenweg auf einer Länge von 975m erneuert.

Neben der oben beschriebenen Kappenerneuerung 2021 ist für 2022 die Fahrbahnerneuerung auf der Carlstraße im Bereich vom Kreisverkehr bis zur Einmündung in die Hauptstraße auf 1.890m Länge geplant.

 

Möglich ist die Ausführung aller vier Teilvorhaben im geplanten Umfang aufgrund der Bereitstellung der Eigenmittel durch den Landkreis und durch die Mitfinanzierung mit Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes sowie durch die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie  auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltes.

 

PM/KP

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