Baumaßnahme am Kreiskrankenhaus Stollberg wurde gefördert
Für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Haus H, Bauteil 4) im Kreiskrankenhaus Stollberg wurden Fördermittel im Rahmen der Verwaltungsvorschrift (VwV) Investkraft bereitgestellt.
Diese Maßnahme wird gefördert durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
SP