Bauwerkserneuerungen im Bereich der Kreisstraße Nr. 7105 in Gelenau vor dem Abschluss

19. März 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Durchlass vor der örtlichen Grundschule wurde erneuert.

Die Straße der Einheit in Gelenau ist klassifiziert als Kreisstraße und wird unter der Bezeichnung K 7105 geführt. Sie verbindet die Bundesstraße (B) 95 mit der Staatsstraße (S) 232. Seit der Kreis- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen 2008 obliegt die Baulast für die K 7105 mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten dem Erzgebirgskreis.

 

Historisch gewachsen folgt die K 7105 annähernd dem Verlauf des Gelenaubachs. In dem etwa 5km langen Abschnitt zwischen der B 95 und der S 232 sind zwölf Brücken bzw. größere Durchlassbauwerke mit z.T. mehreren Abschnitten vorhanden, die turnusmäßig kontrolliert und unterhalten werden müssen. Wenn im Rahmen dieser Überwachung Schäden festgestellt werden, erfolgen je nach Schadensbild Instandsetzungsarbeiten oder Sanierungen in größerem Umfang bis hin zum Ersatzneubau. 

In den letzten Jahren wurden so im Bereich der K 7105 neben den üblichen Instandhaltungsmaßnahmen sechs Ersatzneubauten hauptsächlich von Durchlässen ausgeführt. Erst 2020 wurde das alte Bauwerk 01 vor der Grundschule durch einen neuen Durchlass ersetzt. Dieses rd. 50m lange Bauwerk kreuzt die K 7105 schiefwinklig in gekrümmter Form. Der Neubau besteht aus werkgefertigten Stahlbetonfertigteilen auf einem Stahlbetonfundament. Der Querschnitt des Durchlasses ist rechteckig mit einer lichten Breite von 1,75m und einer lichten Höhe von 1,20m. Die Hauptarbeiten wurden noch im IV. Quartal 2020 abgeschlossen, sodass die K 7105 im Bereich der Grundschule in den Wintermonaten wieder befahrbar war. Witterungsbedingt konnte das Vorhaben 2020 jedoch nicht ganz beendet werden. Im Frühjahr 2021 werden Restleistungen wie Markierungsarbeiten und das Ansäen von Gras auf Nebenflächen erfolgen. Außerdem werden noch die Katastervermessung und der Grunderwerb zur Komplettierung des Vorhabens veranlasst.

Ein Großteil der Ausgaben wird mit Fördermitteln im Rahmen der Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (GRW Infra) beglichen, was in etwa Zuwendungen in Höhe von voraussichtlich 504.000 EUR entspricht. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgt auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltes. Der Erzgebirgskreis übernimmt als Träger der Straßenbaulast die restlichen Kosten in Höhe von 129.000 EUR. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 633.000 EUR.

Mit dem Abschluss der Restarbeiten am Bauwerk vor der Grundschule in 2021 ist die Bautätigkeit an der K 7105 für den Landkreis aber nicht beendet. Für 2021 und 2022 ist jeweils der Ersatzneubau eines weiteren Durchlasses im Bereich der Kreisstraße geplant. Bedingung dafür ist allerdings die Sicherung der finanziellen Mittel. Auch hier setzt der Erzgebirgskreis auf die Unterstützung von Bund und Land.

 

PM/SP

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