Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Versammlungen im Erzgebirgskreis

18. April 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes sind nach SächsCoronaSchVO auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen beschränkt.

Auf Grund der fünf Tage anhaltenden Überschreitung des Inzidenzwertes von 300 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Erzgebirgskreis sind Versammlungen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen beschränkt.

Seit dem 14. April 2021, also seit fünf Tagen, ist der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 300 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Erzgebirgskreis überschritten (am 14.04.2021 – 338,3; am 15.04.2021 - 376,8; am 16.04.2021 – 348,7; am 17.04.2021 – 348,4 und am 18.04.2021 – 333,8; Quelle: jeweils laut täglicher Meldung des Robert-Koch-Institutes).

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Überschreitung erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 32/2021 vom 18.04.2021, auf www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen

Weiter Informationen zum Corona-Virus im Erzgebirgskreis: www.erzgebirgskreis.de/coronavirus

 

PM 18.04.2021/AB

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