Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

14. Juli 2020
Neuigkeiten

Auszug aus dem Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 30/2020.

Auszug aus dem Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 30/2020 vom 14.07.2020.

Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Antrag der Firma Pro Ventum GmbH, Marienberger Straße 16a in 09518 Großrückerswalde auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz

AZ.: 80184-2020-817                            Datum: 29.06.2020     

Die Firma Pro Ventum GmbH, Marienberger Straße 16a in 09518 Großrückerswalde  beantragte mit Datum vom 19.05.2020 die Genehmigung nach § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Nr. 1.6.2 V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der derzeit gültigen Fassung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen vom Typ Enercon E 115 mit einer Nabenhöhe von 135 m, einem Rotordurchmesser von 115 m, einer Gesamthöhe von 193 m und einer Leistung von jeweils 2990 kW in 09526 Olbernhau, auf den  Flurstücken 182 und 196 der Gemarkung Dittmannsdorf sowie auf dem Flurstück 145 der Gemarkung Schönfeld.

Gleichzeitig werden die am Standort vorhandenen sechs Windkraftanlagen vom Typ Enercon E40 zurück gebaut.
Die Inbetriebnahme der neuen Anlagen erfolgt voraussichtlich im September 2022, sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird.

Zuständige Genehmigungsbehörde für das beantragte Vorhaben ist das Landratsamt Erzgebirgskreis als untere Immissionsschutzbehörde mit Sitz in 09456 Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 24.

Den Antragsunterlagen liegen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bei:
- Antragsformular nach BImSchG nebst ergänzenden Unterlagen, insbesondere
allgemein verständliche Kurzbeschreibung des Vorhabens nach § 4 Abs. 3 der 9. BImSchV
Betriebs- und Verfahrensbeschreibung,
Übersichts- und Lagepläne,
Bauunterlagen (Bauantragsformular, Baubeschreibung u.a.)
- Schallimmissionsprognose
- Schattenwurfberechnung
- Angaben zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Artenschutzfachbeitrag
- Standortbezogene Vorstudie des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG)

Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 BImSchG i. V. m. § 10 BImSchG und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. §§ 8 ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der derzeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen nach dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 27.07.2020 bis einschließlich 27.08.2020 an folgenden Stellen für jedermann zur Einsicht aus:

Landratsamt Erzgebirgskreis, Schillerlinde 6 in 09496 Marienberg im Zimmer 405:
Montag nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 03735 601-6128 möglich)
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 03735 601-6128 möglich)
Donnerstag 9:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr;

Stadtverwaltung Sayda, Am Markt 1 in 09619 Sayda im Zimmer 7:
Montag nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 037365 972-17 möglich)
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 037365 972-17 möglich)
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr;

Stadtverwaltung Olbernhau, Grünthaler Straße 28 in 09526 Olbernhau im Archiv:
Montag nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 037360 15-104 möglich)
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr sowie 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr sowie 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 037360 15-104 möglich).

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung in der Corona-Krise ist die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dazu innerhalb der genannten Dienststunden telefonisch an die vorgenannten Telefonnummern. Die am Tage der Einsichtnahme geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind entsprechend umzusetzen und zu beachten.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Auslegungsfrist sowie bis zu zwei Wochen nach deren Ablauf, also vom 27.07.2020 bis einschließlich 11.09.2020 schriftlich bei einer der vorgenannten Stellen vorzubringen. Die Einwendungen müssen leserlich neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle Anschrift des Einwenders tragen.

Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen.

Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Vor- und Familiennamen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus können auch nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die konkret angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden.

Die Einwendungsschreiben werden der Antragstellerin zwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Die Behörde soll auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen.

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am 12.10.2020 ab 10.00 Uhr in der Stadtverwaltung Olbernhau, Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau; im großen Ratssaal Zi. 308 in einer öffentlichen Sitzung erörtert.
Wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen, kann der Erörterungstermin nach § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG  i. V. m. § 10 Abs. 6 BImSchG sowie nach § 16 der 9. BImSchV aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde entfallen.

Sollte der Erörterungstermin entfallen, so wird dies im Internet auf der Homepage des Landkreises Erzgebirgskreis, www.erzgebirgskreis.de unter der Rubrik Fachinformationen / Abteilung 3 öffentlich bekannt gemacht.  

Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass die erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben von Vertretern der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Zum Erörterungstermin erfolgt keine besondere Einladung.

Die Genehmigungsbehörde kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen an die Einwender durch öffentliche Bekanntmachung ersetzen.

 

AB

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